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Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF)

Art. 12 LAINF dal 2023

Art. 12 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF) drucken

Art. 12

Danni materiali

L’assicurato ha diritto al risarcimento dei danni causati da infortunio agli oggetti che sostituiscono una parte del corpo od una sua funzione. Le spese di sostituzione di occhiali, apparecchi acustici e protesi dentarie sono prese a carico solo se il pre­giu­dizio fisico abbisogna di cure.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
98 V 81Art. 3 Abs. 3. 6bis, 12bis Abs. 3 und 4 KUVG. Bezugsdauer und Berechnungsperiode von Krankengeld, das wegen Teilarbeitsunfähigkeit gekürzt wurde. Übersicht über die Rechtsprechung betreffend Teilkrankengeld. Krankengeld; Arbeitsunfähigkeit; Bezug; Bezugsdauer; Taggeld; Krankenkasse; Gekürzt; Kasse; Artisana; Gekürzte; Berechnungsperiode; Aufeinanderfolgenden; Teilweise; Tuberkulose; Krankengeld; Krankengeldes; Taggelder; Leistung; Tuberkulosebedingte; Verfügung; Anspruch; Beschwerde; Versicherungsgericht; Beschwerdeführer; Partielle; Entscheid; Recht; Statutarisch; Erwägung
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