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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 12 StPO vom 2021

Art. 12 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 112

Strafverfahren gegen Unternehmen

1 In einem Strafverfahren gegen ein Unternehmen wird dieses von einer einzigen Person vertreten, die uneingeschränkt zur Vertretung des Unternehmens in zivilrechtlichen Angelegenheiten befugt ist.

2 Bestellt das Unternehmen nicht innert angemessener Frist eine solche Vertretung, so bestimmt die Verfahrensleitung, wer von den zur zivilrechtlichen Vertretung befugten Personen das Unternehmen im Strafverfahren vertritt.

3 Wird gegen die Person, die das Unternehmen im Strafverfahren vertritt, wegen des gleichen oder eines damit zusammenhängenden Sachverhalts eine Strafuntersuchung eröffnet, so hat das Unternehmen eine andere Vertreterin oder einen anderen Vertreter zu bezeichnen. Nötigenfalls bestimmt die Verfahrensleitung zur Vertretung eine andere Person nach Absatz 2 oder, sofern eine solche nicht zur Verfügung steht, eine geeignete Drittperson.

4 Wird wegen des gleichen oder eines damit zusammenhängenden Sachverhalts sowohl ein Verfahren gegen eine natürliche Person wie auch ein Verfahren gegen ein Unternehmen geführt, so können die Verfahren vereinigt werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 12 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210222NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Kinder; Äusserung; E-Mail; Staatsanwaltschaft; Verhalten; Äusserungen; Person; Sachverhalt; Verletzen; Gefährdung; Verfahren; Nichtanhandnahme; Meinung; Gefährdungsmeldung; Kindes; Beilage; Behörde; Sicht; Verfahren; Bundesgericht; Besuch; Dringend; Beschwerdeführerin; Recht; Psychisch
ZHPQ220027Kindesschutzmassnahmen / unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Kinder; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Kinderhaus; Verfahren; Massnahme; Familie; Entscheid; Bezirksrat; Sozialpädagogische; Kindes; Vorsorglich; Partei; Familienbegleitung; Vorsorgliche; Recht; Kindern; Besuchsrecht; Beschluss; Massnahmen; Parteien; Hende; Stellungnahme; Besuche; Geeignete; Mutter; Begleitperson
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB150007Aufsichtsbeschwerde gegen das Schreiben des Bezirksgerichts Zürich vom 10. April 2015Beschwerde; Bezirksgericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Aufsicht; Aufsichts; Anzeige; Zuständig; Rechtliche; Obergericht; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Kantons; Behörde; Massnahmen; Aufsichtsrechtliche; Zuständige; Gericht; Verfahren; Obergerichts; Verfahrens; Ausführungen; Zeigen; Anzeige; Rechtlichen; Recht; Behörde
BSZB.2021.14 (AG.2021.158)Scheidung Beschwerde; Dezember; Beschwerdeführer; Dezember; Zivilgericht; Entscheid; Februar; Beweis; Verfügung; Zustellung; Februar; Eingabe; Zivilgerichts; Januar; Beweismittel; Werden; Adresse; Januar; Betreffe; Begründung; Betreffen; Betreffend; Beschwerdeführers; Beweismittelergänzung; Angefochten; Angefochtene; Scheidung; Seiner; Stellt; Entscheide
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 379 (6B_195/2020)
Regeste
Art. 127 Abs. 5 StPO ; Geltungsbereich des Anwaltsmonopols bei der Verteidigung der beschuldigten Person; abweichende kantonale Bestimmung für die Verteidigung im Übertretungsstrafverfahren. Der in Art. 127 Abs. 5 erster Teilsatz StPO definierte strafprozessuale Monopolbereich gilt für die berufsmässige sowie die nicht berufsmässige Verteidigung (E. 1.2.3). Der Gestaltungsspielraum der Kantone für abweichende Regelungen im Übertretungsstrafverfahren im Sinne von Art. 127 Abs. 5 zweiter Teilsatz StPO wird nach den bundesrechtlichen Vorgaben durch die Anforderungen von Art. 127 Abs. 4 StPO beschränkt (E. 1.6.2). Soll die nicht berufsmässige Vertretung durch Nichtanwälte im Übertretungsstrafverfahren zugelassen werden, braucht es eine kantonale Bestimmung von hinreichender Klarheit (E. 1.6.3).
Kanton; Übertretung; Verfahren; Verteidigung; Recht; Berufsmässig; Berufsmässige; Beschwerde; Übertretungsstrafverfahren; Vertretung; AnwG/SG; Kantone; Beschwerdeführer; Person; Gallen; Teilsatz; Prozess; Regelung; Kantons; Schuldig; Abweichende; Monopol; Beschuldigte; Gericht; Sachen; Kantonale; Monopolbereich; Rechtlichen; Anwälte
146 IV 211 (6B_1202/2019)
Regeste
Art. 122 Abs. 1, 126 Abs. 1 lit. a StPO; Art. 305 bis Ziff. 2 StGB ; Art. 41, 50 Abs. 3 OR ; Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei. Soweit das Gericht die beschuldigte Person schuldig spricht, ist der Entscheid über die anhängig gemachten Schadenersatzforderungen, soweit sie hinreichend begründet und beziffert sind, zwingend (E. 3).
Geldwäscher; Schaden; Geldwäscherei; Beschwerde; Recht; Urteil; Vermögens; Einziehung; Vorinstanz; Schuldig; Schädigten; Beschwerdeführerin; Gericht; Vortat; Zivilklage; Schadenersatz; Vermögenswerte; Geschädigten; Zivilrechtlich; Urteil; HEIERLI; Hinweis; Rechtsprechung; Haftung; Schutz; Verfahren; Begründet; Hinreichend; Schadenersatzforderung; Person

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3612/2019Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Bund (Übriges)Bundes; Bundesanwalt; AB-BA; Recht; Bundesanwalts; Beschwerde; Untersuchung; Aufgabe; Disziplinaruntersuchung; Verfügung; Person; Verfahren; Aufgaben; Organ; Organisation; Bundesverwaltung; Interesse; Leiter; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Interessen; Bundespersonalrecht; Aufsicht; Verwaltung; Vertretung; Personen; Verfahrens; Organisations; Bestimmungen
A-4186/2015ÖffentlichkeitsprinzipVerfahren; Recht; Verfahren; Beschwerde; Verwaltung; Recht; Zugang; Bundes; Verwaltungs; Konvention; Dokument; Umwelt; Dokumente; Vorinstanz; Aarhus-Konvention; Beschwerdeführer; Verfahrens; Setze; Urteil; Umweltinformation; Rechts; Akten; Verfahrens; Botschaft; Entscheid; Hängige; Waltungsstrafverfahren; Auslegung; Verwaltungsstrafverfahren; Dokumenten

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.225Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erwähnt
BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz
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