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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 12 StGB vom 2023

Art. 12 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 12

1 Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht.

2 Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt. Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.

3 Fahrlässig begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt. Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.

Sachverhalts­irrtum >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 12 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220193EinstellungVerstorbene; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verstorbenen; Staatsanwaltschaft; Spital; Ärzte; Entlassung; Drogen; Recht; Fürsorgerisch; Wäre; Sorgfalt; Bringung; Behandelnden; Fürsorgerische; Medizinische; Entscheid; Unterbringung; Akten; Verantwortlich; Rechtlich; Spitalpflege; Verfügung; Sorgfaltspflicht; ärztlich; Todesfall; Handlung; Verantwortlichen; Untersuchung
ZHUE220098NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Richt; Recht; Staatsanwaltschaft; Terrasse; Wohnung; Nichtanhandnahme; Mietvertrag; Obergeschoss; Recht; Hausfriedensbruch; Crazy; Anzeige; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfügung; Gemietet; Lierte; Bundesgericht; Wohnungen; Verfahren; Gärtner; Wäre; Möblierte; Sinne; Hausfriedensbruchs; Angefochtene; Studio
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2004.00089Aufhebung eines Warnungsentzugs wegen stark verminderter Zurechnungsfähigkeit und überlanger VerfahrensdauerBeschwerde; Rekurs; Zurechnungsfähig; Entscheid; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Verstoss; Rechtlich; Regierungsrat; Massnahme; Wäre; Erhoben; StGB; Beschwerdegegnerin; Zurechnungsfähigkeit; Rekursverfahren; Vorliegenden; Zusammenhang; Gesetzliche; Zustellung; Verfügung; Voraussetzungen; Erfüllt; Zitierten; Verwarnung; Wäre; Abzusehen; Massnahmeempfindlichkeit
SGI/1-2012/152Entscheid Art. 248 Abs. 1 und 3, Art. 263 Abs. 1 lit. b, Art. 263 Abs. 2 StG (sGS 811.1), Steuer; Steuer; Einkünfte; Angeklagte; Steuerhinterziehung; Verfahren; Deklariert; Hinterzogene; Veranlagung; Recht; Busse; Steuerpflicht; Befehl; Verjährung; Staat; Anklage; Steuerpflichtigen; Deklarierte; Hinterzogenen; Tatbestand; Einkommen; Vorsätzlich; Steueramt; Erwerbstätigkeit; Unselbständiger; Sache; Gemeindesteuern; Angeklagten; Staats
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 471 (6B_536/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
Busse; Geldstrafe; Recht; Übertretung; Urteil; Beschwerde; Sanktion; Vergehen; Bedingte; Übertretungen; Beschwerdeführer; Milder; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Täter; Vergehens; Spielbanken; Bussen; Bedingten; Beschwerdeführerin; Fällen; Mildere; Vollzugsmodalität; Sanktionen; Bundesgericht; Hinweisen; Vorinstanz; Gesetzlich; Geldstrafen
147 IV 439 (6B_282/2021)
Regeste
Art. 91 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG , Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV , Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA , Art. 12 Abs. 2 StGB ; Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz. Die in Art. 2 Abs. 2 VRV festgelegte Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr sowie der für einen entsprechenden Nachweis im Blut des Fahrzeuglenkers in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA festgesetzte Bestimmungsgrenzwert von 1,5 µg/L liegen im Rahmen der delegierten Rechtsetzungsbefugnisse des Bundesrats resp. des Bundesamts für Strassen und sind nicht unhaltbar (E. 3).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Cannabis; Grenzwert; Strassen; ASTRA; Vorinstanz; Täter; Recht; Tatbestand; Bundesrat; Hinweis; Bundesgericht; VSKV-ASTRA; Fahrunfähigkeit; Strassenverkehr; Verordnung; Tatbestands; Anklage; Subjektiv; Hinweisen; Erfolg; Eventualvorsatz; Fahrfähigkeit; Substanz; Subjektive; Alkohol; Fahrzeug

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1697/2019Invalidenversicherung (Übriges)Beschwerde; Urteil; Recht; Schwerdeführer; IVSTA; Erlass; Beschwerdeführer; Verfügung; Rückerstattung; Bundesverwaltungsgericht; Gehör; Rückforderung; Verfahren; Partei; Leistung; Angefochten; Rente; Parteien; BVGer; Gehörs; Angefochtene; Bundesgericht; Glaube; IV-Stelle; Gewährung; Entscheid; Verletzung; Anspruch; Gesuch; Sachverhalt
D-2243/2017Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung)Beschwerde; Beschwerdeführe; Beschwerdeführer; Transport; Recht; Transporte; Dispositiv; Sri-TELO; Verfügung; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Flüchtling; Dispositivziffer; Handlung; Waffen; Worden; Parlament; Sprengstoff; Anschläge; Transportiert; Lanka; Handlungen; Rechtliche; Verwerfliche; Schweiz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz
RR.2022.15FINMA; Schuldig; Beschuldigte; Recht; Zahlungsmittel; Token; Beschuldigten; Berufung; Bundes; Ausgabe; Urteil; Geschäft; Rechtlich; Verfahren; Täter; Bewilligung; Verwaltung; Kammer; FINMAG; Rechtliche; Finanzmarkt; Vorinstanz; Verfahren; Gericht; Finanzintermediär; Erstinstanzliche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
TRECHSEL, JEAN-RICHARDPraxiskommentar, 3. Auflage, Zürich2018
TRECHSEL, JEANRICHARDPraxiskommentar [nachfolgend StGB]2018
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