1 Das Betreibungsamt hat Zahlungen für Rechnung des betreibenden Gläubigers entgegenzunehmen.
2 Die Schuld erlischt durch die Zahlung an das Betreibungsamt.
K. Aufsichtsbehörden >1. Kantonale >a. Bezeichnung >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS190182 | Konkurseröffnung | Konkurs; Beschwerde; Schuldner; Schuldnerin; Gläubiger; Betreibung; Gläubigerin; Dietikon; Frist; Verfahren; Konkurseröffnung; Entscheid; Forderung; Betreibungsamt; Gläubigerinnen; SchKG; Vorinstanz; Erstinstanzlichen; Gesetzlich; Beschwerdefrist; Bundesgericht; Bezahlt; Kantons; Urteil; Beschwerdeverfahren; Aufschiebende; Oberrichter; Konkurses; Vorgesehenen |
ZH | LF190043 | Vorsorgliche Massnahmen / Verfügungssperre Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 27. Juni 2019 (ET190002) | Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Recht; Sicherheit; SchKG; Vereinbarung; Sicherheitsleistung; Gesuchsteller; Partei; Anspruch; Vorinstanz; Rufung; Parteien; Massnahme; Berufung; Konto; Konti; Gläubiger; Verfügung; Geldzahlung; Vertrag; Söhne; Pfand; Gesuchsgegners; Pfandrecht; Vorsorglich; Leistung; Entscheid |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 IV 74 (1B_59/2021) | Regeste Art. 266 StPO ; vorzeitige Verwertung von Kryptobeständen. Übersicht über die Lehre und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur strafprozessualen Beschlagnahme (E. 3.1) und zur vorzeitigen Verwertung (E. 3.2 und 3.3). Pflicht zur bestmöglichen Wahrung der Interessen des Staates und der betroffenen Person bei der vorzeitigen Verwertung (E. 3.4). Berücksichtigung der konkreten Situation sowie der Beschaffenheit und der Besonderheiten der einzelnen zu verwertenden Vermögenswerte. Diese können es gebieten, namentlich hinsichtlich der Art und der Modalitäten der vorzeitigen Verwertung spezifische Anordnungen zu treffen (E. 4.4). | Verwertung; Staatsanwaltschaft; Vorzeitig; Beschwerde; Vorzeitige; Beschwerdeführer; Verfügung; Kryptobestände; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vorzeitigen; Vorinstanz; SchKG; Beschwerdeführers; Interesse; Aufl; Beschlag; Konto; Interessen; Verkauf; Beauftragt; Hinsichtlich; Beschlagnahmte; Werte; Person; Bestmöglich; Urteil; Beschlagnahme; Kommentar |
139 III 491 (5A_258/2013) | Art. 174 Abs. 2 SchKG; Frist für das Glaubhaftmachen der Zahlungsfähigkeit und für den Urkundenbeweis. Mit der auf 1. Januar 2011 in Kraft getretenen redaktionellen Anpassung ist keine materielle Gesetzesänderung verbunden. Nach wie vor hat der Schuldner die Zahlungsfähigkeit mit der Beschwerde glaubhaft zu machen und sind mit dieser auch die Urkunden für den Beweis der Konkursaufhebungsgründe i.S. von Ziff. 1-3 einzureichen (E. 4). | Beschwerde; Konkurs; SchKG; Noven; Auslegung; Entscheid; Konkurse; Zahlung; Setze; Gesetzes; Wortlaut; Novenrecht; Schuldner; Urteil; Betreibung; Bezug; Beschwerdefrist; Revision; Vorgebracht; Rechtsmittels; Konkurseröffnung; Fassung; Systematische; Einlegung; Betreibungsamt; Konkursaufhebungsgründe; Urkunden; Frist; Beschwerdeführerin; Zahlungsfähigkeit |