Typengenehmigung
1 Serienmässig hergestellte Motorfahrzeuge und Motorfahrzeuganhänger unterliegen der Typengenehmigung. Der Bundesrat kann ferner der Typengenehmigung unterstellen:
2 Fahrzeuge und Gegenstände, die der Typengenehmigung unterliegen, dürfen nur in der genehmigten Ausführung in den Handel gebracht werden.
3 Der Bundesrat kann auf eine schweizerische Typengenehmigung von Motorfahrzeugen und Motorfahrzeuganhängern verzichten, wenn:
4 Der Bundesrat bestimmt die Stellen, die für die Prüfung, die Datenerhebung, die Genehmigung und die nachträgliche Überprüfung zuständig sind; er regelt das Verfahren und setzt die Gebühren fest.
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2001, in Kraft seit 1. Febr. 2005 (AS 2002 2767, 2004 5053 Art. 1 Abs. 1; BBl 1999 4462).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | A 12 194 | Art. 32 Abs. 4 VTS. Die vom Luzerner Strassenverkehrsamt an Private delegierte Befugnis zur Einzelprüfung vor der Verkehrszulassung von Motorfahrzeugen (Selbstabnahme) hat nicht die Qualität einer Konzession, sondern ist eine Beleihung (bzw. Belehnung) einer öffentlichen bzw. im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe an einen Privaten und kann von der Behörde im Sinn einer verwaltungsrechtlichen Sanktion gegebenenfalls wieder entzogen werden. Frage der Verhältnismässigkeit eines bloss befristeten Entzugs der Befugnis zur Selbstabnahme. | Beschwerde; Prüfung; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Selbstabnahme; Strassen; Recht; Verwaltung; Fahrzeuge; Recht; Strassenverkehrsamt; Befugnis; Verfügung; Verfahren; Vorinstanz; Kanton; Zulassung; Prüfungsbericht; Prüft; Formular; Aufgabe; Sachverhalt; Angefochtene; Geprüft; Voraussetzung; Behörde; Widerruf; Kilometer; Befristet; Typengenehmigung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2009.00391 | Zulassung eines Motorfahrzeugs zum Verkehr | Beschwerde; Fahrzeug; Motorrad; Beschwerdeführer; Hersteller; Übereinstimmung; Übereinstimmungsbescheinigung; Strassen; EG-Übereinstimmungsbescheinigung; Zulassung; Einzelprüfung; Rekurs; Strassenverkehr; Unterschrift; Verkehr; Typengenehmigung; Schweiz; Behörde; Sinne; Recht; Technische; Strassenverkehrsamt; Dokument; Herstellererklärung; Richtlinie; Kanton; Motorrads; Stempel; Behörden |
SO | VWBES.2018.451 | Führerausweisentzug | Beschwerde; Fahrzeug; Beschwerdeführer; Gesamtgewicht; Leichte; Zulässige; Typengenehmigung; Urteil; Gewicht; Erhöht; Strasse; Verkehr; Gefährdung; Fahrzeugausweis; Erhöhte; Tonnen; Verkehrs; Technisch; Gefahr; Verwaltungsgericht; Garantie; Abstrakte; Widerhandlung; Garantiegewicht; Zugfahrzeug; Verfügung; Vorinstanz; Hersteller; überschritten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
104 Ib 123 | Art. 99 lit. e OG; Art. 81 Abs. 4 Verordnung des Bundesrates über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge vom 27. August 1969 (BAV). 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid über die Befreiung von der Typenprüfung für Fahrzeuge gemäss Art. 81 Abs. 4 BAV (E. 1). 2. Weiter Ermessensspielraum der Eidg. Polizeiabteilung bei der Prüfung eines Gesuchs um Befreiung von der Typenprüfung (E. 2). | Fahrzeug; Typenprüfung; Fahrzeuge; Befreiung; Einzelprüfung; Technische; Verkehr; Eidg; Beschwerde; Bundesrat; Gesuch; Strassen; Serie; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Bundesgericht; Beurteilung; Ermessen; Gebrauch; Entscheid; Technischen; Typengeprüfte; Fahrzeugen; Bundesrates; Prüfung; Polizeiabteilung; Einzelprüfungen; Verweigerung; Vorgesehenen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5972/2008 | Strassenwesen (Übriges) | Fahrzeug; Beschwerde; Beschwerdeführer; Führerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Fahrzeugs; Erteilung; Vorschriften; Gesuch; Ausnahmebewilligung; Typengenehmigung; Marke; Verkehr; Markenbezeichnung; Verfügung; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Motorleistung; Motorfahrzeug; Recht; Fahrzeuge; Gelte; Zulassung; Vierrädrige; Behörde; Gehör; Verfahren; Voraussetzung; Technische |