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Code pénal militaire (CPM)

Art. 12 CPM de 2021

Art. 12 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 12

1 Dieses Gesetz unterscheidet die Verbrechen von den Vergehen nach der Schwere der Strafen, mit der die Taten bedroht sind.

2 Verbrechen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind.

3 Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7385/2006Staatshaftung (Bund)Bundes; Beschwerde; Beschwerdeführer; Militärisch; Dienstliche; Klasse; Militärische; Armee; Schaden; Aspirant; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Klassenabend; Rutschbahn; Militärischen; Aspiranten; Recht; Dienstlichen; Schweizer; Angehörige; Haftung; Befehl; Monatlich; Hafte; Verrichtung; Hoben; Bundesgesetzes
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