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Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Der Art. 12 KVG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2023 nicht aufgenommen.

Art. 12 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2018/5Entscheid Art. 36 Abs. 2 KVV. Bei vor der Abreise ins Ausland geplanter Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Ausland, kann, wenn wie vorliegend keine Ausnahmeregelung zutrifft, keine Kostenübernahme zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfolgen. So sind die Kosten von Behandlungen im Ausland von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur dann zu tragen, wenn die Merkmale des Notfalls (Unaufschiebbarkeit der Behandlung aus medizinischen Gründen und die Unangemessenheit der Rückkehr in die Schweiz) erfüllt sind (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. August 2019, KV 2018/5). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_584/2019. Behandlung; Versicherte; Beschwerde; Kosten; Schweiz; Versicherung; Medizinisch; Medizinische; Januar; Dezember; Ausland; Versicherten; Beschwerdegegnerin; Immunisierungstherapie; Leistungen; Notfall; Ehemann; Medizinischen; Beschwerdeführer; Obligatorische; ärztlich; Behandlungen; November; Center; Krankenpflegeversicherung; Krebsleiden; Klinik
SGKV-Z 2013/8Entscheid Art. 7 ZPO. Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung. Eine kombinierte Reiseversicherung, worin die die soziale Krankenversicherung ergänzenden Elemente nicht deutlich überwiegen, mithin nicht das Schwergewicht des Versicherungsvertrags bilden, fällt nicht unter Art. 7 ZPO. Sachliche Zuständigkeit des Versicherungsgerichts verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Oktober 2013, Sicherung; Versicherung;Krankenversicherung; Soziale; Zusatzversicherung; Sozialen; GoldAssist; Versicherungsgericht; Stehen; Zusatzversicherungen; Zusammenhang; Streit; Ziffer; Kosten; Honorar; GoldAssist-Versicherung; Partei; Beklagte; Kläger; Assistance; Ausland; Prozess; AaO; Begriff; Elemente; Schweiz; Versicherungen; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2018/5Entscheid Art. 36 Abs. 2 KVV. Bei vor der Abreise ins Ausland geplanter Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Ausland, kann, wenn wie vorliegend keine Ausnahmeregelung zutrifft, keine Kostenübernahme zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfolgen. So sind die Kosten von Behandlungen im Ausland von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur dann zu tragen, wenn die Merkmale des Notfalls (Unaufschiebbarkeit der Behandlung aus medizinischen Gründen und die Unangemessenheit der Rückkehr in die Schweiz) erfüllt sind (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. August 2019, KV 2018/5). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_584/2019. Behandlung; Beschwerde; Schweiz; Versicherung; Medizinisch; Medizinische; Ausland; Immunisierungstherapie; Beschwerdegegnerin; Leistungen; Notfall; Ehemann; Medizinischen; Beschwerdeführer; Obligatorische; Wäre; Behandlungen; ärztlich; Center; Krankenpflegeversicherung; Krebsleiden; Klinik; Institut; Rückkehr; Keytruda; Obligatorischen; Medikament; ärztliche; Abreise; Medikamente
SGKV-Z 2013/8Entscheid Art. 7 ZPO. Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung. Eine kombinierte Reiseversicherung, worin die die soziale Krankenversicherung ergänzenden Elemente nicht deutlich überwiegen, mithin nicht das Schwergewicht des Versicherungsvertrags bilden, fällt nicht unter Art. 7 ZPO. Sachliche Zuständigkeit des Versicherungsgerichts verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Oktober 2013, Sicherung; Versicherung;Krankenversicherung; Soziale; Zusatzversicherung; Sozialen; GoldAssist; Versicherungsgericht; Zusatzversicherungen; Recht; Ziffer; Zusammenhang; Streit; Klage; Partei; Assistance; GoldAssist-Versicherung; Reise; Honorar; Parteien; Vertreten; Lehner; Urteil; Schweiz; Elemente; Ausland; Versicherungen; Gericht; Parteientschädigung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 V 448 (8C_765/2015)Art. 28 Abs. 1, Art. 95 Abs. 1 AVIG in Verbindung mit Art. 25 Abs. 1 ATSG, Art. 95 Abs. 1bis AVIG. Legt Art. 28 Abs. 2 AVIG fest, dass Krankentaggeldleistungen eines Versicherers nach dem VVG von der Arbeitslosenentschädigung abzuziehen sind, um beim Zusammentreffen verschiedener sachlich kongruenter Leistungsansprüche eine Überentschädigung zu verhindern, kann eine solche zu Unrecht erhaltene Leistung der Arbeitslosenversicherung aufgrund der im Nachhinein für denselben Zeitraum entrichteten Krankentaggelder nach dem VVG gestützt auf Art. 95 Abs. 1 AVIG zurückgefordert werden. Offengelassen wurde die Frage, ob sich eine Rückforderung von zu viel ausgerichteter Arbeitslosenentschädigung auch auf Art. 95 Abs. 1bis AVIG stützen liesse (E. 5.4). Leistung; Krankentaggeld; Rückforderung; Arbeitslosenentschädigung; Mobiliar; Krankenversicherung; Taggeld; Arbeitslosenversicherung; Zeitraum; Leistungen; Arbeitslosenkasse; Beschwerde; Überentschädigung; Vorinstanz; Taggelder; Höhe; Krankentaggeldleistung; Krankentaggelder; Krankentaggeldleistungen; Ausgerichteten; Bezog; Sachlich; Person; Nachträglich; Betrag; Leistete; Sachverhalt; Treffe
135 V 443 (9C_725/2008)Art. 89 Abs. 1 und Art. 44 Abs. 1 KVG; Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Auch wenn eine Vergütungspflicht im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausser Betracht fällt, ist das Schiedsgericht in Krankenversicherungsstreitigkeiten nach Art. 89 KVG zuständig für die Beurteilung der Frage nach der Tragweite des Tarifschutzes von Art. 44 Abs. 1 KVG (E. 1.2).
Regeste b
Art. 117 BV; Art. 44 Abs. 1, Art. 49 Abs. 1 und 4 KVG (in der bis 31. Dezember 2008 geltenden Fassung); Tragweite des Tarifschutzes bei stationärem Aufenthalt auf der (halb-)privaten Abteilung eines Spitals. Der Tarifschutz gemäss Art. 44 Abs. 1 KVG erstreckt sich nicht auf die in der (halb-)privaten Abteilung eines Spitals erbrachten Leistungen (E. 3.2- 3.7). Ein Spital darf solche Leistungen, auch wenn sie bei einem Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung in der Tagespauschale nach Art. 49 Abs. 1 KVG enthalten wären, nach einem Einzelleistungstarif in Rechnung stellen (E. 3.10).
Tarif; Leistung; Privat; Tarifs; Leistungen; Abteilung; Kranken; Tarifschutz; Spital; Behandlung; Privatabteilung; Rechnung; Recht; Privat; Tarife; Stationär; Stationäre; Beschwerde; Bereich; Private; Leistungserbringer; Krankenversicherung; Mehrleistung; Patient; Privaten; Aufenthalt; Privatpatient; Zusatzversicherung; Pauschal

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4010/2015Zulassung als KV, Änderungen, EntzugBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Krankenkasse; Daten; Recht; Krankenversicherung; Vorinstanz; Versicherer; Turbenthal; Soziale; Verfügung; Verein; Sozialen; Bewilligung; Setze; Gesetzliche; Liegende; Revision; Leistung; Verfahren; Liegenden; Anträge; Anforderungen; Gesetzlichen; Versichertenkarte; Verhältnis; Entscheid
C-5124/2014Genehmigung Prämientarife (inkl. Prämienausgleich)Prämie; Prämien; Beschwerde; Über; Überschuss; Sicherung; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Bundes; Ausschüttung; Modell; Kranken; Überschussbeteiligung; Versicherer; Versicherung; Recht; Verfügung; Urteil; Krankenversicherer; Bundesverwaltungsgericht; Regel; Versicherungsform; Bundesgericht; Genehmigt; Überschüsse; Kanton; Regelung; Verfahren; Rechtsprechung
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