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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 12 IPRG vom 2022

Art. 12 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 12

18

18 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 18 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

I. Umfang der Ver­weisung

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 12 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA100009Beginn des Fristenlaufs bei Bestellung eines im Ausland domizilierten Rechtsvertreters und Bezeichnung eines Zustellungsempfängers in der Schweiz Zulässigkeit einer per Telefax übermittelten Eingabe an das GerichtRecht; Eingabe; Recht; Telefax; Beschwerde; Frist; Eingaben; Rekurs; Zustellung; Gericht; Schweiz; Unterschrift; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Original; Praxis; Bundes; Partei; Hende; Rechtsmittel; Zivil; Verfahren; Telefax-Eingabe; Zustellungsempfänger; Vorschrift; Entscheid; Schweizerische
ZHAA100008Beginn des Fristenlaufs bei Bestellung eines im Ausland domizilierten Rechtsvertreters und Bezeichnung eines Zustellungsempfängers in der Schweiz Zulässigkeit einer per Telefax übermittelten Eingabe an das GerichtRecht; Eingabe; Recht; Telefax; Beschwerde; Frist; Eingaben; Rekurs; Zustellung; Gericht; Unterschrift; Schweiz; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Praxis; Original; Bundes; Zivil; Rechtsmittel; Partei; Hende; Verfahren; Telefax-Eingabe; Vorschrift; Entscheid; Zustellungsempfänger; Schweizerische

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2016.122 (AG.2017.63)SozialhilfeRekurs; Rekurrentin; Rekursbegründung; Recht; Frist; Eingabe; Entscheid; Verwaltung; Frist; Departement; E-Mail; April; Basel; Verfügung; Über; Sozialhilfe; Gesuch; Rechtsmittel; Verwaltungsgericht; Gewährt; Erhob; Zeitpunkt; Beschwerde; Reichung; Behörde; Erhoben; Gesetzliche; Ausdruck; Basel-Stadt; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 114 (6B_1314/2016)Art. 1 und Art. 47 (in den ab 1. Juli 2004 und ab 1. Januar 2009 geltenden Fassungen) BankG; Unterstellung unter das Bankkundengeheimnis durch eine Tätigkeit für ein ausländisches Bankinstitut, welches einen Teil von Vermögensverwaltungsdienstleistungen einer schweizerischen Bank erbringt? Anwendbare Fassungen von Art. 47 BankG (E. 3.1). Zum Anwendungsbereich des BankG (E. 3.2). Persönlicher Geltungsbereich von Art. 47 Abs. 1 lit. a BankG (E. 3.3): Verhältnis des persönlichen und sachlichen Geltungsbereichs (E. 3.3.2). Prüfung der Eigenschaft eines "Angestellten" (E. 3.3.3) oder "Beauftragten" (E. 3.3.4) im Sinne dieser Strafbestimmung. Da im konkreten Fall weder das eine noch das andere zutrifft, entfällt eine Prüfung des räumlichen Geltungsbereichs (E. 3.4). Für einen Schuldspruch wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB) bleibt kein Raum (E. 4). BankG; Julius;Geheim; Geheimnis; Beschwerde; Recht; Beschwerdegegner; Kunden; Daten; Recht; Verletzung; Rechtlich; Bankkunden; Kunde; Vorinstanz; Geschäft; WikiLeaks; Schweizerischen; Kunden; Geltung; Angestellte; Geltungsbereich; Arbeit; Bankgeheimnis; Schweiz; Urteil; Banken; Anklage
134 III 27 (4A_155/2007)Gerichtsstand der Streitgenossenschaft; doppelrelevante Tatsachen (Art. 6 Ziff. 1 LugÜ; Art. 129 Abs. 3 IPRG und Art. 7 Abs. 1 GestG). Gerichtsstand der Streitgenossenschaft: Gefahr sich widersprechender Urteile (E. 5). Bei freiwilliger passiver Streitgenossenschaft kann die nicht an ihrem ordentlichen Gerichtsstand belangte Partei nach Art. 6 Ziff. 1 LugÜ die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auch gestützt auf Umstände bestreiten, aus denen sich die Unbegründetheit der Klage gegenüber dem Streitgenossen ergibt, sofern es sich dabei um mit Blick auf die gegen sie selbst gerichteten Ansprüche nicht doppelrelevante Tatsachen handelt (E. 6). Beschwerde; Beschwerdeführer; Klagt; Gericht; Recht; Zuständigkeit; Klagten; Beschwerdegegner; Klage; Gerichtsstand; Beklagten; LugÜ; Vorinstanz; EuGVO; Urteil; Tatsache; Streitgenosse; Entscheid; Relevant; Streitgenossen; Ansprüche; Doppelrelevant; Tatsachen; Entscheidung; Hinweis; Beschwerdegegnern; Bundesgericht; Wohnsitz; Zivil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7040/2009DatenschutzPerson; Personen; Beklagten; Recht; Daten; Google; Interesse; Bilder; Street; Schweiz; Persönlichkeit; Aufnahmen; Interessen; öffentlich; Fahrzeug; Rechtsbegehren; EDÖB; Personendaten; Bearbeitung; Bearbeitung; Datenbearbeitung; Veröffentlichung; Klage; Erkenn; Zweck; Privatbereich
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