Voraussetzungen und Dauer der Überzeitarbeit
1 Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf ausnahmsweise überschritten werden
2 Die Überzeit darf für den einzelnen Arbeitnehmer zwei Stunden im Tag nicht überschreiten, ausser an arbeitsfreien Werktagen oder in Notfällen, und im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr betragen als:
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1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 1998, in Kraft seit 1. Aug. 2000 (AS 2000 1569; BBl 1998 1394).
2 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 20. März 1998, mit Wirkung seit 1. Aug. 2000 (AS 2000 1569; BBl 1998 1394).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 11 09 55 | Art. 321c OR; Art. 13 ArG. Unterscheidung zwischen Überstunden- und Überzeitarbeit. | Arbeit; Überzeit; Höchstarbeitszeit; Stunden; Überstunden; Hinaus; Gesetzlich; Geleistet; Entschädigung; Gesetzliche; Wöchentliche; Parteien; Grundlohn; Zwingend; Wegbedungen; Arbeitszeit; Lohnzuschlag; Wöchentlichen; Kaenel; Verordnung; Beklagten; Bundesgericht; Chauffeur; Adrian; Ullin; Arbeitsvertrag; Recht; Schriftlich; Dunand; Werden |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2001.00200 | Geltung des Arbeitsgesetzes für Ärzte an privaten, gemeinnützigen, subventionierten Spitälern, welche die Arbeitszeitbestimmungen des Kantons über öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse beachten. Feststellungsbegehren. (Vgl. auch PB.2001.00010) | Arbeit; Ziffer; Dispositiv; -ärzte; Arbeitsgesetz; Betrieb; öffentlichrechtliche; Ärzte; Ärztinnen; Anstalten; Arbeitsgesetzes; Verfügung; VSAO-ZH; öffentlichrechtlichen; Entscheidung; Leitenden; Assistenzärztinnen; Weiterbildung; Bestimmungen; Betriebsteil; Verfügt; Spitäler; Umfrage; Wirtschaft; Entscheidungsbefugnis; Verantwortung; Ruhezeitbestimmungen; Körperschaften; Arbeitsverhältnis |
ZH | PB.2001.00010 | Geltung des Arbeitsgesetzes für Ärzte an öffentlichrechtlichen Spitälern. Feststellungsbegehren. | Arbeit; öffentlichrechtliche; Arbeitsgesetz; Spitäler; Betrieb; -ärzte; Anstalten; öffentlichrechtlichen; Verfügung; Assistenzärztinnen; VSAO-ZH; Betriebsteil; Betriebe; Entscheidungsbefugnis; Verantwortung; Anträge; VOLAZ; Ärztinnen; Dispositiv; AArGV; Arbeitsgesetzes; Angezeigten; Verfügt; Ziffer; Arbeitsverhältnis; Beschwerde; Spital; Ärzte; Geschäft |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 II 443 (8C_79/2016) | Art. 6 ArG; Art. 26 ArGV 3; Art. 57i-q RVOG; Art. 10 und Art. 11 der Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen; Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; missbräuchliche Verwendung und Analyse der elektronischen Infrastruktur; in unzulässiger Weise erworbene Beweismittel und Interessenabwägung; fristlose Auflösung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund schwerwiegender Gründe. Das RVOG und seine Ausführungsbestimmungen regeln Registrierung und Analyse von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen, detailliert und abschliessend (E. 4). Im konkreten Fall hat die personenbezogene Auswertung namentlich aufgezeichneter Daten (Art. 57o RVOG) in unzulässiger Weise stattgefunden (E. 5.4). Weil ein unzulässiges Beweismittel vorliegt, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (E. 6.3). Im konkreten Fall durfte der Arbeitgeber das Resultat unrechtmässig erlangter Informationen verwerten (E. 6.4). Fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus schwerwiegenden Gründen, nachdem der Angestellte nicht erlaubte Internetseiten übermässig häufig besucht hat (E. 7). Keine Verletzung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes (E. 8). | Dell'; Federale; Della; Lavoro; Forma; Ricorrente; Anche; Analisi; Consid; Persona; Tribunale; Internet; Amministrati; Contro; L'uso; Tratta; Delle; Essere; Elettronica; Legge; Rapporto; Tanto; Persone; Amministrativo; Hanno; Trattamento; Diritto; Legis; Riferimento; Parti |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
BVGE 2015/31 | Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Bund (Übriges) | Beschwerde; Überstunde; Überstunden; Arbeit; Beschwerdeführerin; Stunden; Beschwerdegegnerin; Überzeit; Geleistet; Mehrarbeit; Urteil; Arbeitgeber; Beziehungsweise; Geleistete; Geleisteten; Arbeitnehmer; Vorgesetzte; Vorinstanz; E-Mail; PVO-ETH; Leistung; Consid; Person; Gemeldet; Vorgesetzten; Betrag; Mehrstunden; Entschädigung; Mitarbeiter |
B-2257/2010 | Arbeitnehmerschutz | Schwerde; Beschwerde; Arbeit; Willigung; Gegnerin; Bewilligung; Degegnerin; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Tarbeit; Vorinstanz; Inventur; Verfügung; Führerin; Deführerin; Dienst; Schwerdeführerin; Inventuren; Externe; Gesuch; Beschwerdeführerin; Nehmer; Arbeitnehmer; Person; Dienstleister; Ternen; Externen; Beitgeber; Mitarbeitende |