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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 119 SchKG vom 2023

Art. 119 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 119

240

1 Die gepfändeten Vermögensstücke werden nach den Artikeln 122–143a verwertet.

2 Die Verwertung wird eingestellt, sobald der Erlös den Gesamtbetrag der Forderungen erreicht, für welche die Pfändung provisorisch oder endgültig ist. Artikel 144 Absatz 5 ist vorbehalten.

240 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

5. Anzeige an den Schuldner

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 119 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS180164Grundpfandverwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Wertung; Verwertung; Liegenschaft; Betreibung; Beschwerdeführer; Betreibungs; Pfändung; SchKG; Betreibungsamt; Liegenschaften; Sachen; Forderung; Beweglichen; Entscheid; Vorinstanz; Schieden; Forderungen; Schuldner; Gepfändet; Reihenfolge; Grundpfand; Verwertungsbegehren; Grundstück; Vorinstanzliche; Strasse; Verwerten; Beschwerdegegner; Dungsgläubiger
ZHPS140046Verwertungsprotokoll vom 21. Mai 2013 (Beschwerde über ein Betreibungsamt / Rückweisung) Beschwerde gegen einen Beschluss der 7. Abteilung des Bezirksgerichtes Zürich vom 11. Februar 2014 (CB130142)Verwertung; Gläubiger; Beschwerde; Verwertungsbegehren; Pfändung; Pfändungs; Beschwerdeführerin; Gruppe; SchKG; Erlös; Pfändungsgruppe; Vorinstanz; Bundesgericht; Entscheid; Recht; Betreibung; Vorangehende; Gruppen; Frist; Gläubigergruppe; Nachfolgende; Zeitpunkt; Gepfändet; Gläubigern; Pfändungsgruppen; Verteilung; Vorangehenden; Bundesgerichts; Treibungsamt

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 II 233Art. 89 Abs. 1 BGG, Art. 1 Abs. 1, Art. 61 ff. BGBB; Legitimation zur Beschwerde nach Art. 83 Abs. 3 BGBB; Anfechtung einer Erwerbsbewilligung; bäuerliches Bodenrecht - Zwangsvollstreckungsrecht. Prüfungsprogramm des Bundesgerichts bei kantonal letztinstanzlichen Nichteintretensentscheiden mangels Beschwerdelegitimation (E. 3). Ratio legis von Art. 83 Abs. 3 BGBB; die Aufzählung ist nicht abschliessend. Eine Legitimation über den Wortlaut hinaus wird aber nur dort bejaht, wo ein im Lichte der Zielsetzungen des BGBB schutzwürdiges Interesse am Erhalt des Eigentums am betreffenden Grundstück bejaht wird und dieses Interesse nicht auf anderem Weg durchgesetzt werden kann (E. 5.1 und 5.2). Der frühere Eigentümer des betreibungsrechtlich versteigerten Grundstücks kann die Erwerbsbewilligung des Ersteigerers nicht anfechten, indem er betreibungsrechtliche Argumente gegen die Zwangsverwertung vorbringt, da diese mit den betreibungsrechtlichen Rechtsbehelfen vorzubringen sind (E. 5.3 und 5.4). Die Beschwerdelegitimation wurde zu Recht verneint (E. 5.5). Beschwerde; Grundstück; Bewilligung; Urteil; Erwerb; Recht; Eigentümer; Betreibungsrechtlich; Grundstücks; Beschwerdeführer; Erwerbsbewilligung; Legitimiert; Interesse; Legitimation; Betreibungsrechtliche; Steigerung; SchKG; Bodenrecht; Erteilt; Landwirtschaftlichen; Verwaltungsgericht; Bäuerliche; Schutzwürdig; Bundesgericht; Betreibungsrechtlichen; Zuschlag; Entscheid; Betreibung; Landwirtschaft; Aufhebung
136 III 490 (5A_783/2009)Art. 97 und 116 SchKG; Umfang der Pfändung; Verwertungsbegehren. Nachträgliche Wertsteigerungen des Pfändungsguts bilden keinen Grund, die erfolgte Pfändung herabzusetzen (E. 4.4). Ein Verwertungsbegehren darf nicht mit einer Bedingung verknüpft werden. Insbesondere ist es unzulässig, im Verwertungsbegehren um Aufschub der Verwertung zu ersuchen (E. 4.6). Pfändung; Konkurs; Beschwerde; Verwertung; Betreibung; Aktien; Liquidation; Über; SchKG; Herabsetzung; Wertsteigerung; Verwertungsbegehren; Betreibungsamt; Bewertung; Pfändungs; Beschwerdeführer; Gläubiger; Überpfändung; Herab; Schätzung; Gepfändet; Obergericht; Liegenschaft; Konkursamt; Objekt; Umstände; Tretene; Pfändete; Wertsteigerungen; Forderung
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