Art. 119 OR de 2022
Art. 119
1 L’obligation s’éteint lorsque l’exécution en devient impossible par suite de circonstances non imputables au débiteur.
2 Dans les contrats bilatéraux, le débiteur ainsi libéré est tenu de restituer, selon les règles de l’enrichissement illégitime, ce qu’il a déjà reçu et il ne peut plus réclamer ce qui lui restait dû.
3 Sont exceptés les cas dans lesquels la loi ou le contrat mettent les risques à la charge du créancier avant même que l’obligation soit exécutée.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 III 243 (4A_562/2010) | Art. 40a ff., 67 und 127 OR; Rückabwicklung eines widerrufenen Haustürgeschäfts; Verjährungsfrist. Der Anspruch auf Rückerstattung bereits empfangener Leistungen nach Art. 40f Abs. 1 OR ist bereicherungsrechtlicher Natur und unterliegt entsprechend der Verjährungsfrist nach Art. 67 OR, in Anlehnung an die Praxis zur Rückabwicklung von Verträgen, die mit Willens- oder Formmängeln behaftet sind, bzw. von suspensiv bedingten Verträgen nach Ausfall der Bedingung (E. 4). | Vertrag; Rückabwicklung; Recht; Vertrags; Widerruf; Vertraglich; Verjährung; Vertragliche; Rückerstattung; Beschwerde; Bereicherung; Widerrufs; Leistung; Verträge; Verjährungsfrist; Obligationen; HARTMANN; Widerrufsrecht; Gültig; Bereicherungs; HARTMANN; Erbracht; Leistungen; Rechtsprechung; Rückerstattungsansprüche; Rückabwicklung; Obligationenrecht; Haftet; Verträgen |
124 III 346 | Art. 336c OR. Der zeitliche Kündigungsschutz gemäss Art. 336c OR gilt auch im Falle einer ganzen oder teilweisen Betriebsschliessung (E. 1 und 2). | Arbeit; Betrieb; Kündigung; Kündigungsschutz; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Betriebsschliessung; Sperrfristen; Zeitliche; Arbeitsvertrag; Recht; STAEHELIN; REHBINDER; Urteil; Arbeitsverhältnis; Annahme; VISCHER; Arbeitsleistung; STREIFF/VON; KAENEL; Gründen; BRÜHWILER; Zeitpunkt; Wirtschaftliche; Klagte; Verpflichtet; Zeitlichen |