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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 119 IPRG vom 2022

Art. 119 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 119

1 Verträge über Grundstücke oder deren Gebrauch unterstehen dem Recht des Staates, in dem sich die Grundstücke befinden.

2 Eine Rechtswahl ist zulässig.

3 Die Form untersteht dem Recht des Staates, in dem sich das Grund­stück befindet, es sei denn, dieses Recht lasse die Anwen­dung eines anderen Rechts zu. Für ein Grundstück in der Schweiz richtet sich die Form nach schweizerischem Recht.

c. Verträge mit Kon­sumenten >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 119 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180040ForderungInsolvenz; Insolvenzverwalter; Recht; Klagt; Klagte; Klagten; Beklagten; Vergleich; Vorinstanz; Klage; Vergleichs; Materiell; Prozessführung; Ansprüche; Verfügung; Partei; Rungsbefugnis; Deutsche; Vereinbarung; Prozessführungsbefugnis; Materielle; Stück; Urteil; Verjährung; Vergleichsvereinbarung; Rechtlich; Leistung
ZHLB110044Feststellung eines Pfandrechts / einer GrundpfandforderungDarlehen; Schuld; Beklagten; Recht; Darlehens; Schuldbrief; Erblasserin; Betreibung; Berufung; Grundpfand; Verjährung; Partei; Vorinstanz; Parteien; Zinsen; Einrede; Urteil; Höhe; Betreibungsamt; Forderung; Verfahren; Betrag; Novation; Vereinbart; Klägers; Zinszahlung; Vertrag

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2005.29Entscheid Art. 2 Abs. 2, Art. 657 ZGB (SR 210); Art. 63 Abs. 1, Art. 216 OR (SR 220). Die Kläg; Klägact; Rahmenvertrag; Objekt;Recht; Trags; Grundstück; Vertrag; Träge; Kaution; Objekte; Beklagten; Trages; Vereinbart; Käufer; Anzahlung; Liegenschaft; Frist; Vertrags; Übernahme; Käuferangebot; Leistung; Liegenschaften; Partei; Parteien; Gültig; Beurkundung; Vertraglich
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