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Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD)

Art. 119 LIFD de 2021

Art. 119 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD) drucken

Art. 119

1 Les délais fixés dans la présente loi ne peuvent être prolongés.

2 Les délais impartis par l’autorité peuvent être prolongés s’il existe des motifs sérieux et que la demande de prolongation est présentée avant l’expiration de ces délais.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 119 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2017.16Staats- und Bundessteuer 2015Rekurrent; Einsprache; Frist; Rekurrenten; Krankheit; Vorinstanz; Handlung; Ehefrau; Urteil; Psychisch; Ermessen; Handlungsunfähigkeit; Ermessensveranlagung; Anträge; Nachweis; Anforderungen; Wiederherstellung; Spitals; Bezug; Arztzeugnis; Ehemann; Akten; Erhebliche; RICHNER; Schwerwiegende; Ergebnis; Fristversäumnis; Zeugnis; Attestiert
SOSGSTA.2017.31Staats- und Bundessteuer 2015Veranlagung; Einsprache; Rekurrentin; Recht; Beschwerde; Vorinstanz; Rechtsmittel; Rekurs; Frist; Bundessteuer; Frist; Zustellung; Erhoben; Staats; Steuergericht; Entscheid; Aufrechnung; Thierstein; Datum; Liegenschaftskosten; Verspätung; Richner; Dorneck; Vorliegenden; Beantragt; Steuerrückerstattung; Bundesgericht

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2015/158, B 2015/159Entscheid Verfahrensrecht, Steuerrecht. Art. 133 DBG (SR 642.11), Art. 30 VRP (sGS 951.1). Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer regelt den Fristenlauf abschliessend. Da dieses keinen Fristenstillstand wegen Gerichtsferien kennt, gelten vom kantonalen Recht vorgesehene Gerichtsferien im Bereich der direkten Bundessteuer nicht. Seit dem 1. Januar 2016 gelten zudem auch im Bereich der Kantons- und Gemeindesteuer keine Gerichtsferien mehr (Art. 30 Abs. 1 lit. e Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Frist; Vorinstanz; Zustellung; Schriebene; Entscheid; Verbindung; Rechtsmittel; Bundessteuer; Rekurs; Zugestellt; Brief; Gericht; Verwaltungsgericht; Kantons; Sendung; Rechtsmittelfrist; Tägige; Einsprache; Einschreiben; Gemeindesteuern; Schriebenen; Verfahren; A-Post; Steueramt; Abholung; Beschwerdeführern; Einspracheentscheide
SGI/1-2010/95Entscheid Art 165 ff. StG, Art. 31 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Akteneinsicht im Einspracheverfahren; Heilung einer Verletzung des Akteneinsichtsrechts im Rekursverfahren. Steuerumgehung; im konkreten Fall wurden Verwaltung und Unterhalt einiger Liegenschaften, u.a. des selbstgenutzten Einfamilienhauses, durch die Ehefrau des Eigentümers nicht als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. August 2011, I/1-2010/95). Steuer; Rekurrent; Rekurrenten; Sicht; Selbständig; Frist; Selbständige; Erwerb; Vorinstanz; Erwerbstätigkeit; Verwaltung; Rekurs; Einsprache; Akten; Recht; Verwaltungs; Veranlagung; Entscheid; Liegenschaft; Verfahren; Rekurrentin; Selbständigen; Staat; Begründung; Fristerstreckung; Behörde; Ehemann; Steuererklärung; Rekurse
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