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Loi sur le Tribunal fédéral (LTF)

Art. 119 LTF de 2022

Art. 119 Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) drucken

Art. 119

Recours ordinaire simultané

1 Si une partie forme contre une décision un recours ordinaire et un recours constitutionnel, elle doit déposer les deux recours dans un seul mémoire.

2 Le Tribunal fédéral statue sur les deux recours dans la même procédure.

3 Il examine les griefs invoqués selon les dispositions applicables au type de recours concerné.

101 Introduit par l’annexe ch. II 5 de la LF du 19 mars 2010 sur l’organisation des autorités pénales (RO 2010 3267; FF 2008 7371). Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 1 de la LF du 19 juin 2020, en vigueur depuis le 1er janv. 2021 (RO 2020 4179; FF 2018 7153).

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 119 Loi sur le Tribunal fédéral (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220073Erbvertrag / Erbenaufruf / ErbschaftsverwaltungBerufung; Erbschaftsverwaltung; Entscheid; Berufungskläger; Erben; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Rechtsmittel; Verfahren; Beschwerde; Aufl; Streitwert; Gericht; Angefochtenen; Partei; Angeordnet; Berufungsbeklagten; Folgend:; Kanton; Anordnung; Standslos; Erblasser; Bundesgericht; Urteil; Mutmasslich; Schweizerischen; Wäre; SEILER; Rechtsschutzinteresse; Zeitpunkt
ZHAA100112Kantonales Beschwerde­ver­fah­ren;Begriff des Obsiegens und Unterlie­gensBeschwerde; ZPO/ZH; Beschwerdeführerin; Recht; Beschwerdegegner; Recht; Kinder; Verfahren; Entscheid; Partei; Unterhalt; Rechtsmittel; Vorinstanz; Angefochten; Nebenfolgen; Zivil; Rüge; Verfahrens; Unterhaltsbeiträge; Erstinstanzliche; Vorinstanzliche; Kinderzulagen; Angefochtene; Nichtigkeitsgr; Gericht; Regel; Akten; Disp-Ziff
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00507Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach pflichtgemässem Ermessen/Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung.Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerde; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführerin; Weiterbildung; Werden; Ausländer; Schweiz; Vorinstanz; Ermessen; Ausund; Stützt; Welche; Könne; Gemäss; April; EU/EFTA; Migration; Dieser; Gesetz; Verlängerung; Zürich; Liegen; Ausoder; Rechtlich; Grundsätzlich; Interesse; Voraussetzung; Hätte
ZHVB.2020.00147Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen SozialhilfeabhängigkeitBeschwerde; Beschwerdeführerin; Schweiz; Sozialhilfe; Werden; Arbeit; Aufenthalt; Familie; Interesse; Aufenthalts; Integration; Aufenthaltsbewilligung; Unentgeltliche; Kinder; Könne; Rekurs; Ehemann; öffentliche; Töchter; Schweizer; Kosten; Jedoch; November; Können; Sozialhilfebezug; Aufgrund; Schreiben; Werden; Geboren; Oktober
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 293 (6B_1412/2019)
Regeste
Art. 38a StBOG , aArt. 119a und Art. 132 Abs. 1 BGG ; Zuständigkeit für Revisionsgesuche gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts, Übergangsrecht. Für die Beurteilung von Revisionsgesuchen gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts, die nach dem 1. Januar 2019 gestellt werden, ist die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zuständig (E. 2).
Bundes; Bundesgericht; Revision; Kammer; Bundesstrafgericht; Revisionsgesuch; Bundesstrafgerichts; Bundesgerichts; Urteil; Beschwerde; Zuständigkeit; Berufungskammer; StBOG; Zuständig; Behörden; Bundesgerichtsgesetz; Revisionsgesuche; AArt; Verfahren; Behandlung; Sache; Urteile; Beschwerdeführer; Inkrafttreten; Entscheid; Anwendbar; Übergangsrecht; Behördenorganisationsgesetz; Übergangsbestimmung; Schaffung
141 IV 298Art. 119a BGG und Art. 410 ff. StPO; Revision eines Strafbefehls der Bundesanwaltschaft. Das Bundesgericht ist in analoger Anwendung von Art. 119a BGG für die Behandlung von Revisionsgesuchen gegen Strafbefehle der Bundesanwaltschaft zuständig (E. 1). Bundes; Revision; Befehl; Bundesanwaltschaft; Bundesgericht; Entscheid; StBOG; Entscheide; Bundesstrafgericht; Befehle; Berufung; Revisionsgesuch; Botschaft; Bundesstrafgerichts; Gesetzgeber; StBOG; Kammern; Berufungs; Zuständig; Befehlen; Recht; NIGGLI/MAEDER; Revisionsgesuche; Zuständigkeit; Bundesgerichts; Urteil; NIGGLI/MAEDER; Gericht; Wortlaut; Berufungsgericht
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