E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice di procedura civile (CPC)

Art. 118 CPC dal 2022

Art. 118 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 118

Estensione

1 Il gratuito patrocinio comprende:

a.
l’esenzione dagli anticipi e dalle cauzioni;
b.
l’esenzione dalle spese processuali;
c.
la designazione di un patrocinatore d’ufficio, se necessario per tutelare i diritti dell’interessato, segnatamente se la controparte è patrocinata da un avvocato; il patrocinatore può essere designato già per la preparazione del processo.

2 Il gratuito patrocinio può essere concesso integralmente o in parte.

3 Il gratuito patrocinio non esenta dal pagamento delle ripetibili alla controparte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 118 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220055Persönlicher VerkehrBeschwerde; Kinder; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Vater; Kindes; KESB-; Verkehr; Gewalt; Persönlichen; KESB-act; Verfahren; Entscheid; Vorinstanz; Mutter; Recht; Häusliche; Verkehrs; Kontakt; Winterthur; Dispositiv; Urteil; Kindern; Unentgeltlich; Verfahren; Vorfall; BR-act; Unentgeltliche; Häuslicher
ZHRB220024ForderungBeschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Unentgeltliche; Gericht; Gesuch; Rechtspflege; Verfahren; Bezirksgericht; Vorinstanz; Dietikon; Partei; Beschwerdegegnerin; Gerichtskosten; Eingabe; Beilage; Kostenvorschuss; Bundesgericht; Erhob; Obergericht; Bewilligung; Unentgeltlichen; Zivilkammer; Vorinstanzliche; Oberrichter; Kantons; Beschwerdeverfahren; Beschluss; Kostenvorschusses; Akten
Dieser Artikel erzielt 220 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150023Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Verfahren; Klage; Entscheid; Obergerichts; Person; Gesuchstellende; Friedensrichteramt; Rechtsbeistand; Fehlende; Hauptsache; Aussichtslosigkeit; Obergerichtspräsident; Rechtsverbeiständung; Verfügung; Forderung; Notwendigkeit; Bestellung; Kantons; Aufgefordert
ZHVO140168Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Unterhalt; Gesuch; Unentgeltlichen; Obergericht; Rechtsbeistand; Monatlich; Rechtsbeistandes; Verfahren; Person; Obergerichts; Kanton; Vater; Ausbildung; Mutter; Erscheint; Obergerichtspräsident; Schweiz; Emmel; Hauptsache; Schlichtungsverfahrens; Partei; Gericht; Bestellung; Anspruch; Klage; Einnahmen; Friedensrichteramt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 531 (4A_362/2018)Art. 117 lit. a ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; Bedürftigkeit. Der Kapitalbezug der beruflichen Vorsorge nach Eintritt des Versicherungsfalls ist bei der Ermittlung der Mittellosigkeit nach Art. 117 lit. a ZPO dem Vermögen des Gesuchstellers um unentgeltliche Rechtspflege anzurechnen (E. 2-4). Recht; Kapital; Unentgeltliche; Rente; Beschwerde; Vorsorge; Bedürftigkeit; Rechtspflege; Beschwerdeführer; Eintritt; Gesuch; Ausbezahlte; Urteil; Vermögenswert; Mittellosigkeit; Prozessuale; Vorinstanz; Berufliche; Unentgeltlichen; Entschied; Entschieden; Kapitalabfindung; Säule; Anzurechnen; Versicherungsgericht; Erfahre; über
144 III 164 (5A_391/2017)Art. 95 Abs. 3 lit. b ZPO. Parteientschädigung; Kosten der berufsmässigen Vertretung. Bei der Festlegung der Parteientschädigung darf grundsätzlich nicht überprüft werden, ob die berufsmässige Vertretung als solche notwendig war (E. 3). Vertretung; Partei; Berufsmässig; Berufsmässige; Parteien; Beschwerde; Recht; Parteientschädigung; Berufsmässigen; Notwendigkeit; Obergericht; Anwalt; Auslagen; Beschwerdeführerin; Beizug; Botschaft; Aufwand; Anwalts; Unentgeltliche; Bundesgericht; Tarif; Urteil; Verfahren; Unentgeltlichen; Richter; Anwaltliche; Fällen; Vertreter; Rechtspflege

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Jent-S ørensenKommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2014
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz