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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 118 CPP dal 2021

Art. 118 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 118

Definizione e presupposti

1 È accusatore privato il danneggiato che dichiara espressamente di partecipare al procedimento penale con un’azione penale o civile.

2 La querela è equiparata a tale dichiarazione.

3 La dichiarazione va fatta a un’autorità di perseguimento penale al più tardi alla conclusione della procedura preliminare.

4 Se il danneggiato non ha fatto di propria iniziativa una tale dichiarazione, il pubblico ministero lo rende attento a questa possibilità dopo l’apertura della procedura preliminare.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 118 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220091NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Nötigung; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Recht; Anzeige; Verfahren; Angefochten; Rechtlich; Beschwerdeführerin; Verfügung; Spräch; Drohung; Sinne; Gespräch; Schädigung; Kanton; Verfahren; Urteil; Ehrverletzung; Kantons; Beschwerdeverfahren; Angefochtene; Beschwerdeführern; Folgend:
ZHUE220113EinstellungBeschwerde; Beschwerdegegner; Staat; Recht; Staatsanwaltschaft; Deführerin; Beschwerdeführerin; Verfahren; Resp; Einstellung; Kanton; Kantons; Sozialhilfe; Beschwerdegegners; Verteidigung; Ferien; Beschwerdeverfahren; Gesuch; Urteil; Unterstützung; Amtliche; Bundesgericht; Untersuchung; Verfahren; Familie; Rückwirkend; Unentgeltliche; Meldet; Oberland; Genugtuung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV190013Umteilung Prozess betreffend üble Nachrede etc.Bezirksgericht; Verfahren; Schuldig; Gericht; Staatsanwaltschaft; Obergericht; Verfahrens; Verfahren; Ausstand; Beschuldigten; Umteilung; See/Oberland; Kantons; Rekurs; Obergerichts; Handlung; Privatkläger; Bezirksrichter; Verwaltungskommission; Ersatzmitglieder; Oberrichter; Sachen; Behandlung; Kopie; Beilage; Befehl; Richter; Versandt; Verfahrens
BSBES.2020.222 (AG.2021.219)Teilnahme- und Informationsrechte und unentgeltliche VerbeiständungBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahrens; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Unentgeltliche; Partei; Mittelbar; Raufhandel; Geschädigte; Person; Rechtspflege; Unmittelbar; Welche; Beschuldigt; Beschuldigte; Andere; Interesse; Privatkläger; Werden; Gefährdung; Raufhandels; Mittelbare; Geschädigten; Gemäss; Privatklägerschaft; Anzeige; Vorliegend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 433 (6B_856/2018)Art. 258, 259, 260 und 296 StGB; Art. 115, 118 und 382 StPO; geschützte Rechtsgüter; Geschädigtenstellung und Legitimation der Privatklägerschaft. Die Tatbestände der Schreckung der Bevölkerung (Art. 258 StGB), der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), des Landfriedensbruchs (Art. 260 StGB) und der Beleidigung eines fremden Staates (Art. 296 StGB) schützen keine individuellen Rechtsgüter. Der fremde Staat, der sich darauf beruft, ist nicht geschädigt im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO und nicht legitimiert, als Privatklägerschaft ein Rechtsmittel der StPO zu ergreifen (E. 3.5). Geschützt; Schweiz; Frieden; Staats; DUPUIS; Schweizer; Beschwerde; Recht; Bundesgericht; Gewalttätigkeit; Fremde; Rechtsgüter; Landfriedensbruch; Interesse; Interessen; Schweizerisches; Gesetzbuch; Fremden; FIOLKA; Verbrechen; Friedens; Aufforderung; Türkische; Generalkonsulat; Rechtsgut; Individuelle
145 IV 351 (6B_1194/2018)Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Beschwerde; Hilfskonkurs; Verfahren; Vermögenswerte; Hilfskonkursmasse; Schuld; Gläubiger; Klägerin; Schweiz; Berufung; Beschwerdeführerin; Verfahren; Geldwäscherei; Klage; Thurgau; Kantons; Bezug; Partei; Vorinstanz; Verwertung; Beschlagnahmten; Angefochten; Person; Bezirksgericht; Geschädigt; Herausgabe

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2372/2014Ermächtigung zur Strafverfolgung von BundespersonalBundes; Beschwerde; Ermächtigung; Staatsanwalt; Recht; Untersuchung; Verfahren; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Verfahren; Verfolgung; Anschuldigung; Beschwerdeführenden; Urteil; Verfügung; Anzeige; Recht; Falsche; Bundesanwalt; Verdacht; Anzeige; Schriftgutachten; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Angefochten; Tatbestand; Person; Eröffnung; Rechtspflege

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.167Beschwerde; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdeführerin; Tatbestand; Akten; Tribunal; Entscheid; Dass:; Eingabe; StBOG; Legitimiert; Verfahrens; Justiz; Interesse; Anzeige; Faszikel; Amtsführung; Bundesamt; Anzeige; Penal; Gerichtsgebühr; Hierzu; Parteien; Geschädigt
RR.2022.187Recht; Holding; Privatkläger; Person; Prozess; Rechtsnachfolge; Privatklägers; Privatklägerschaft; Berufung; Partei; Bundes; Geschädigt; Geschädigte; Verfahren; Schuldig; Rechte; Gesellschaft; Beschuldigte; Klägerin; Personen; Luxembourgische; Mittelbar; Prozessuale; Luxembourgischen; Auflösung; Verfahren; Parteistellung; Geschädigten; Klage; Prozessrecht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
LIEBER Kommentar StPO2014
Viktor Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
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