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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 118 StPO vom 2023

Art. 118 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 118

Begriff und Voraussetzungen

1 Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerin oder -kläger zu beteiligen.

2 Der Strafantrag ist dieser Erklärung gleichgestellt.

3 Die Erklärung ist gegenüber einer Strafverfolgungsbehörde spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens abzugeben.

4 Hat die geschädigte Person von sich aus keine Erklärung abgegeben, so weist sie die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Vorverfahrens auf diese Möglichkeit hin.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 118 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220091NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Nötigung; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Recht; Anzeige; Verfahren; Angefochten; Rechtlich; Beschwerdeführerin; Verfügung; Spräch; Drohung; Sinne; Gespräch; Schädigung; Kanton; Verfahren; Urteil; Ehrverletzung; Kantons; Beschwerdeverfahren; Angefochtene; Beschwerdeführern; Folgend:
ZHUE220113EinstellungBeschwerde; Beschwerdegegner; Staat; Recht; Staatsanwaltschaft; Deführerin; Beschwerdeführerin; Verfahren; Resp; Einstellung; Kanton; Kantons; Sozialhilfe; Beschwerdegegners; Verteidigung; Ferien; Beschwerdeverfahren; Gesuch; Urteil; Unterstützung; Amtliche; Bundesgericht; Untersuchung; Verfahren; Familie; Rückwirkend; Unentgeltliche; Meldet; Oberland; Genugtuung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV190013Umteilung Prozess betreffend üble Nachrede etc.Bezirksgericht; Verfahren; Schuldig; Gericht; Staatsanwaltschaft; Obergericht; Verfahrens; Verfahren; Ausstand; Beschuldigten; Umteilung; See/Oberland; Kantons; Rekurs; Obergerichts; Handlung; Privatkläger; Bezirksrichter; Verwaltungskommission; Ersatzmitglieder; Oberrichter; Sachen; Behandlung; Kopie; Beilage; Befehl; Richter; Versandt; Verfahrens
BSBES.2020.222 (AG.2021.219)Teilnahme- und Informationsrechte und unentgeltliche VerbeiständungBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahrens; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Unentgeltliche; Partei; Mittelbar; Raufhandel; Geschädigte; Person; Rechtspflege; Unmittelbar; Welche; Beschuldigt; Beschuldigte; Andere; Interesse; Privatkläger; Werden; Gefährdung; Raufhandels; Mittelbare; Geschädigten; Gemäss; Privatklägerschaft; Anzeige; Vorliegend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 433 (6B_856/2018)Art. 258, 259, 260 und 296 StGB; Art. 115, 118 und 382 StPO; geschützte Rechtsgüter; Geschädigtenstellung und Legitimation der Privatklägerschaft. Die Tatbestände der Schreckung der Bevölkerung (Art. 258 StGB), der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), des Landfriedensbruchs (Art. 260 StGB) und der Beleidigung eines fremden Staates (Art. 296 StGB) schützen keine individuellen Rechtsgüter. Der fremde Staat, der sich darauf beruft, ist nicht geschädigt im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO und nicht legitimiert, als Privatklägerschaft ein Rechtsmittel der StPO zu ergreifen (E. 3.5). Geschützt; Schweiz; Frieden; Staats; DUPUIS; Schweizer; Beschwerde; Recht; Bundesgericht; Gewalttätigkeit; Fremde; Rechtsgüter; Landfriedensbruch; Interesse; Interessen; Schweizerisches; Gesetzbuch; Fremden; FIOLKA; Verbrechen; Friedens; Aufforderung; Türkische; Generalkonsulat; Rechtsgut; Individuelle
145 IV 351 (6B_1194/2018)Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Beschwerde; Hilfskonkurs; Verfahren; Vermögenswerte; Hilfskonkursmasse; Schuld; Gläubiger; Klägerin; Schweiz; Berufung; Beschwerdeführerin; Verfahren; Geldwäscherei; Klage; Thurgau; Kantons; Bezug; Partei; Vorinstanz; Verwertung; Beschlagnahmten; Angefochten; Person; Bezirksgericht; Geschädigt; Herausgabe

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2372/2014Ermächtigung zur Strafverfolgung von BundespersonalBundes; Beschwerde; Ermächtigung; Staatsanwalt; Recht; Untersuchung; Verfahren; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Verfahren; Verfolgung; Anschuldigung; Beschwerdeführenden; Urteil; Verfügung; Anzeige; Recht; Falsche; Bundesanwalt; Verdacht; Anzeige; Schriftgutachten; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Angefochten; Tatbestand; Person; Eröffnung; Rechtspflege

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.167Beschwerde; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdeführerin; Tatbestand; Akten; Tribunal; Entscheid; Dass:; Eingabe; StBOG; Legitimiert; Verfahrens; Justiz; Interesse; Anzeige; Faszikel; Amtsführung; Bundesamt; Anzeige; Penal; Gerichtsgebühr; Hierzu; Parteien; Geschädigt
RR.2022.187Recht; Holding; Privatkläger; Person; Prozess; Rechtsnachfolge; Privatklägers; Privatklägerschaft; Berufung; Partei; Bundes; Geschädigt; Geschädigte; Verfahren; Schuldig; Rechte; Gesellschaft; Beschuldigte; Klägerin; Personen; Luxembourgische; Mittelbar; Prozessuale; Luxembourgischen; Auflösung; Verfahren; Parteistellung; Geschädigten; Klage; Prozessrecht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
LIEBER Kommentar StPO2014
Viktor Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
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