Ein Gläubiger, dessen Pfändung eine bloss provisorische ist, kann die Verwertung nicht verlangen. Inzwischen laufen für ihn die Fristen des Artikels 116 nicht.
4. Wirkungen >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | SK 03 53 | Art. 83 SchKG. Provisorische Pfändung während des Fristenlaufs für die Aberkennungsklage. | Recht; Provisorische; Beschwerde; Pfändung; Beschwerdeführer; Rechtsöffnung; Rechtskraft; Amtsgericht; Aberkennungsklage; SchKG; Betreibung; Zustellung; Beschwerdeführers; Rechtsöffnungsentscheid; Rechtskraftbescheinigung; Formell; Formelle; Gläubiger; Entscheid; Rechtskräftig; Treffe; Provisorischen; Fortsetzung; Amtsgerichtspräsident; Früheste; Rechtsvorschlag; Definitive; Voraussetzung; Betreibungsamt |