E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 117 ZPO vom 2023

Art. 117 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 117

Anspruch

Eine Person hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn:

a.
sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt; und
b.
ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 117 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ210097Kindesschutzmassnahmen / BesuchsrechtBeschwerde; Besuch; Beschwerdeführer; Bezirk; Bezirksrat; Besuche; Kontakt; Begleitet; Horgen; KESB-act; Besuchsrecht; Begleitete; Entscheid; Zwischen; Tochter; Begleiteten; Verfahren; Bezirksrates; Oktober; Besuchsrechts; Mutter; Dezember; Deutschland; Beschluss; Urteil; Beschwerdeführers; Beziehung; Kontakte; Stattgefunden
ZHPQ210079Anordnung einer BeistandschaftBeschwerde; Kinder; Beschwerdeführer; Eltern; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Kindes; Kommunikation; Verfahren; Bezirk; Vorinstanz; Partei; Zwischen; Entscheid; Mutter; Horgen; Parteien; Könne; Welche; Verfahrens; Beschwerdeführers; Unentgeltliche; Bezirksrat; Kindesund; Abklärung; Vorliege; Stellt; Hätte; Würde
Dieser Artikel erzielt 1146 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 18. Juli 2019 (CB190048-L)Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Akten; Verfahren; Bezirksgericht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Akteneinsicht; Unentgeltliche; Beschluss; Obergericht; Aufsicht; Verfahrens; Unentgeltlichen; Betreibungsamt; Vorliege; Verwaltungskommission; Beschwerdeführers; Begründet; SchKG; Gewährung; Rechtspflege; Rechtsverweigerung; Aufsichtsbeschwerde; Anspruch; Armen; Obergerichts
ZHVW190006KostenerlassGesuch; Obergericht; Entscheid; Kostenerlass; Erlass; Obergerichts; Inkasso; Rekurs; Entscheide; Inkassos; Kanton; Kantons; Bezirksgericht; Inkassostelle; Zentrale; Verfahren; Verwaltungskommission; Rekurskommission; Dielsdorf; Abgewiesen; Finanzielle; Rechtsmittel; Zürich; Unentgeltliche; Rechnung; Rechtspflege; Bezirksgerichts; Verfahrens
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 21 (5A_568/2020)
Regeste
Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3).
Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Partei; Ehegatte; Beschwerde; Prozessvoraussetzung; Recht; Ehegatten; Gericht; Vorschussberechtigte; Leistung; Privatrechtliche; Scheidungsverfahren; Schweizerische; Vorschuss; Aufl; Bezirksgericht; Betreibung; Klage; Sachgericht; SchKG; Nichteintreten; Säumnis; Bezahlung; Grundlage; Prozessvoraussetzungen; Obergericht; Beschwerdeführer
144 III 531 (4A_362/2018)Art. 117 lit. a ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; Bedürftigkeit. Der Kapitalbezug der beruflichen Vorsorge nach Eintritt des Versicherungsfalls ist bei der Ermittlung der Mittellosigkeit nach Art. 117 lit. a ZPO dem Vermögen des Gesuchstellers um unentgeltliche Rechtspflege anzurechnen (E. 2-4). Recht; Kapital; Unentgeltliche; Rente; Beschwerde; Vorsorge; Bedürftigkeit; Rechtspflege; Beschwerdeführer; Eintritt; Gesuch; Ausbezahlte; Urteil; Vermögenswert; Mittellosigkeit; Prozessuale; Vorinstanz; Berufliche; Unentgeltlichen; Entschied; Entschieden; Kapitalabfindung; Säule; Anzurechnen; Versicherungsgericht; Erfahre; über

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Rüegg, RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Rüegg, RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website nalysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz