Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 117 ZPO vom 2023
Art. 117
Anspruch
Eine Person hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn:
- a.
- sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt; und
- b.
- ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 117 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ210097 | Kindesschutzmassnahmen / Besuchsrecht | Beschwerde; Besuch; Beschwerdeführer; Bezirk; Bezirksrat; Besuche; Kontakt; Begleitet; Horgen; KESB-act; Besuchsrecht; Begleitete; Entscheid; Zwischen; Tochter; Begleiteten; Verfahren; Bezirksrates; Oktober; Besuchsrechts; Mutter; Dezember; Deutschland; Beschluss; Urteil; Beschwerdeführers; Beziehung; Kontakte; Stattgefunden |
ZH | RE210008 | Eheschutz (Prozesskostenbeitrag, unentgeltliche Rechtspflege) | Gesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; Partei; Prozesskosten; Unentgeltliche; Vermögen; Rechtspflege; Prozesskostenbeitrag; Parteien; Vorinstanz; Gesuchstellerin; Berufung; Vermögens; Casino; Hätte; Verfahren; Prozesskostenbeitrags; Hätten; Entscheid; Verfügung; Glaubhaft; Beschwerdeverfahren; Beschwerdegegner; Antrag; Könne; Bezifferung; Zweitinstanzliche; Vermögenswerte |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB190011 | Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 18. Juli 2019 (CB190048-L) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Akten; Verfahren; Bezirksgericht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Akteneinsicht; Unentgeltliche; Beschluss; Obergericht; Aufsicht; Verfahrens; Unentgeltlichen; Betreibungsamt; Vorliege; Verwaltungskommission; Beschwerdeführers; Begründet; SchKG; Gewährung; Rechtspflege; Rechtsverweigerung; Aufsichtsbeschwerde; Anspruch; Armen; Obergerichts |
ZH | VW190006 | Kostenerlass | Gesuch; Obergericht; Entscheid; Kostenerlass; Erlass; Obergerichts; Inkasso; Rekurs; Entscheide; Inkassos; Kanton; Kantons; Bezirksgericht; Inkassostelle; Zentrale; Verfahren; Verwaltungskommission; Rekurskommission; Dielsdorf; Abgewiesen; Finanzielle; Rechtsmittel; Zürich; Unentgeltliche; Rechnung; Rechtspflege; Bezirksgerichts; Verfahrens |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 531 (4A_362/2018) | Art. 117 lit. a ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; Bedürftigkeit. Der Kapitalbezug der beruflichen Vorsorge nach Eintritt des Versicherungsfalls ist bei der Ermittlung der Mittellosigkeit nach Art. 117 lit. a ZPO dem Vermögen des Gesuchstellers um unentgeltliche Rechtspflege anzurechnen (E. 2-4). | Recht; Kapital; Unentgeltliche; Rente; Beschwerde; Vorsorge; Bedürftigkeit; Rechtspflege; Beschwerdeführer; Eintritt; Gesuch; Ausbezahlte; Urteil; Vermögenswert; Mittellosigkeit; Prozessuale; Vorinstanz; Berufliche; Unentgeltlichen; Entschied; Entschieden; Kapitalabfindung; Säule; Anzurechnen; Versicherungsgericht; Erfahre; über |
143 I 328 (4A_75/2017) | Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen. Die unentgeltliche Rechtspflege ist juristischen Personen zu verweigern, wenn das Verfahren, für das sie beansprucht wird, deren Weiterexistenz nicht sichert (E. 3). | Recht; Unentgeltliche; Gesellschaft; Beschwerde; Rechtspflege; Person; Beschwerdeführerin; HRegV; Juristische; Liquidation; Solothurn; Personen; Unentgeltlichen; Urteil; Gesellschafter; Einzige; Konkurs; Aufgelöst; Handelsregister; Auflösung; Vorinstanz; Juristischen; Anspruch; Liquidator; Obergericht; Bundesgericht; Gewährung; Kantons; Verfügung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Rüegg, Rüegg | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |
Rüegg, Rüegg | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |