Art. 117 OR de 2022
Art. 117
1 La seule inscription des divers articles dans un compte courant n’emporte point novation.
2 Il y a toutefois novation lorsque le solde du compte a été arrêté et reconnu.
3 Si l’un des articles est au bénéfice de garanties spéciales, le créancier conserve ces garanties, même après que le solde du compte a été arrêté et reconnu; toute convention contraire demeure réservée.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BV 2012/6 | Entscheid Art. 66 BVG, Art. 73 Abs. 2 BVG: Beseitigung des Rechtsvorschlags für nicht geleistete Versicherungsprämien. Mutwillige Prozessführung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Juli 2012, BV 2012/6).Vizepräsident Joachim Huber, Versicherungsrichterin Christiane Gallati Schneider, Versicherungsrichter Martin Rutishauser; a.o. Gerichtsschreiberin Karin KastEntscheid vom 30. Juli 2012in SachenHelvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge, St. Alban-Anlage 26, | Betreibung; Vorsorge; Arbeitgeber; Verzug; Arbeitnehmer; Verzugszins; Vorsorgeeinrichtung; Forderung; Anschlussvertrag; Berufliche; Beiträge; Klagte; Betreibungskosten; Arbeitgeberin; Kapital; Regel; Rechtsvorschlag; Betrag; Klage; Kapitalforderung; Verzugszinse; Helvetia; Anschlussvertrags; Umtriebsentschädigung; Alter; Zahlungsbefehl; Prozessführung; Beklagten; Zahlungen |
SG | BV 2009/11 | Entscheid Art. 66 Abs. 2 BVG. Art. 73 Abs. 2 BVG: Erteilung der Rechtsöffnung für eine Forderung (Beiträge, Mahngebühren, Betreibungskosten, Zinsen) einer Sammelstiftung gegenüber einer Arbeitgeberin. Mutwillige Prozessführung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. April 2010, BV 2009/11). | Betreibung; Arbeitgeber; Zahlung; Vorsorge; Anschlussvertrag; Klagte; Recht; Sammelstiftung; Betrag; Klagten; Kapitalforderung; Arbeitgeberin; Beklagten; Vorsorgeeinrichtung; Forderung; Regel; Erwähnt; Arbeitnehmer; Stiftung; Saldo; Beiträge; Vertraglich; Zahlungen; Klage; Rechtsvorschlag; Umtriebsentschädigung; Betreibungsamt; Zahlen; Verpflichtet; Berufliche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 797 (5A_133/2012) | Art. 82 Abs. 1 SchKG; Schuldanerkennung; unterzeichnete Anerkennung eines Kontokorrentsaldos. Die unterschriftliche Anerkennung eines Kontokorrentsaldos verliert mit dem Vortrag des anerkannten Saldos auf neue Rechnung ihre Eignung als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 SchKG (E. 4.2). | Konto; Rechnung; Beschwerde; Saldo; Kontokorrentsaldos; SchKG; Schuldanerkennung; Anerkennung; Urteil; Bundesgericht; Anerkannten; Verliert; Obergericht; Entscheid; Liquidation; Betreibung; Unterschriftlich; Schuldner; Kontokorrentverhältnis; Kriens; Kontokorrentvertrag; Bezirksgerichts; Provisorische; Beschwerdeführer; Obergerichts; Erwägungen; Prozent; Richtigbefundanzeige |
135 V 113 (9C_1018/2008) | Art. 8 Abs. 1 BV; Art. 19, Art. 23 FZG in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung; Art. 117 Abs. 2 OR; Auflösung des Anschlussvertrages für die berufliche Vorsorge zwischen Arbeitgeberin und Sammelstiftung. Bei einer Teilliquidation ergibt sich die Befugnis zum anteilmässigen Abzug von Fehlbeträgen unmittelbar aus dem Gesetz (E. 2.1.2), ausserhalb einer Teilliquidation aus dem Gebot der Rechtsgleichheit (E. 2.1.6). Bei Sammelstiftungen mit gemeinsamer Anlage sind die freien Mittel der einzelnen Vorsorgewerke in die Berechnung des Deckungsgrades einzubeziehen (E. 2.2.2). Ein im Geschäftsbericht ausgewiesener und von der Kontrollstelle und dem Experten für berufliche Vorsorge bestätigter Deckungsgrad ist in der Regel hinreichend ausgewiesen (E. 2.3). Rechtsgrundlagen für eine Korrekturbuchung im Rahmen eines Anschlussvertrags (E. 3.5). Offengelassen, ob es sich beim Anschluss einer Arbeitgeberin an eine Sammelstiftung um ein Kontokorrentverhältnis handelt (E. 3.6). | Vorsorge; Sammel; Sammelstiftung; Beschwerde; Teilliquidation; Anschluss; Beschwerdeführerin; Vorsorgewerk; Vorsorgeeinrichtung; Deckungsgrad; Berufliche; Recht; Anschlussvertrag; Vorinstanz;Deckungsgrade; Supra; Unterdeckung; Abzug; Rechtlich; Urteil; Beschwerdegegnerin; Vorsorgewerke; Vertrag; Korrektur; Beschwerdegegnerinnen; Verhält; Geltende; Auflösung |