E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 117 OR vom 2021

Art. 117 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 117

1 Die Einsetzung der einzelnen Posten in einen Kontokorrent hat keine Neuerung zur Folge.

2 Eine Neuerung ist jedoch anzunehmen, wenn der Saldo gezogen und anerkannt wird.

3 Bestehen für einen einzelnen Posten besondere Sicherheiten, so werden sie, unter Vorbehalt anderer Vereinbarung, durch die Ziehung und Anerkennung des Saldos nicht aufgehoben.

D. Vereinigung>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 117 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG160177ForderungKonto; Recht; Beweis; Partei; Klagte; Recht; Beklagten; Kunde; Schaden; Parteien; Läge; Klage; Klage; Kunden; Transaktion; Tatsache; Beweis; Genehmigung; Behauptung; Urteil; Tatsachen; Transaktionen; Wiesen; Genehmigungsfiktion; Zustell; Vereinbart; Beweisen; Anweisung
ZHHE180124Rechtsschutz in klaren FällenKlagte; Klagten; Edelmetall; Beklagten; Betreibung; Forderung; Gericht; Saldo; SchKG; Edelmetallkonto; Rechtsvorschlag; Kontokorrent; Klage; Partei; Saldos; Zahlung; Konkurs; MwH; Gerichtsgebühr; Parteien; Klägerische; Kontokorrentvertrag; Unbestritten; Anerkennung; Rechtsvorschlags; Beseitigung; Verfahren; Zahlungsbefehl; Edelmetallkontos
Dieser Artikel erzielt 15 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBV 2012/6Entscheid Art. 66 BVG, Art. 73 Abs. 2 BVG: Beseitigung des Rechtsvorschlags für nicht geleistete Versicherungsprämien. Mutwillige Prozessführung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Juli 2012, BV 2012/6).Vizepräsident Joachim Huber, Versicherungsrichterin Christiane Gallati Schneider, Versicherungsrichter Martin Rutishauser; a.o. Gerichtsschreiberin Karin KastEntscheid vom 30. Juli 2012in SachenHelvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge, St. Alban-Anlage 26, Betreibung; Vorsorge; Arbeitgeber; Verzug; Arbeitnehmer; Verzugszins; Vorsorgeeinrichtung; Forderung; Anschlussvertrag; Berufliche; Beiträge; Klagte; Betreibungskosten; Arbeitgeberin; Kapital; Regel; Rechtsvorschlag; Betrag; Klage; Kapitalforderung; Verzugszinse; Helvetia; Anschlussvertrags; Umtriebsentschädigung; Alter; Zahlungsbefehl; Prozessführung; Beklagten; Zahlungen
SGBV 2009/11Entscheid Art. 66 Abs. 2 BVG. Art. 73 Abs. 2 BVG: Erteilung der Rechtsöffnung für eine Forderung (Beiträge, Mahngebühren, Betreibungskosten, Zinsen) einer Sammelstiftung gegenüber einer Arbeitgeberin. Mutwillige Prozessführung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. April 2010, BV 2009/11). Betreibung; Arbeitgeber; Zahlung; Vorsorge; Anschlussvertrag; Klagte; Recht; Sammelstiftung; Betrag; Klagten; Kapitalforderung; Arbeitgeberin; Beklagten; Vorsorgeeinrichtung; Forderung; Regel; Erwähnt; Arbeitnehmer; Stiftung; Saldo; Beiträge; Vertraglich; Zahlungen; Klage; Rechtsvorschlag; Umtriebsentschädigung; Betreibungsamt; Zahlen; Verpflichtet; Berufliche
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 797 (5A_133/2012)Art. 82 Abs. 1 SchKG; Schuldanerkennung; unterzeichnete Anerkennung eines Kontokorrentsaldos. Die unterschriftliche Anerkennung eines Kontokorrentsaldos verliert mit dem Vortrag des anerkannten Saldos auf neue Rechnung ihre Eignung als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 SchKG (E. 4.2). Konto; Rechnung; Beschwerde; Saldo; Kontokorrentsaldos; SchKG; Schuldanerkennung; Anerkennung; Urteil; Bundesgericht; Anerkannten; Verliert; Obergericht; Entscheid; Liquidation; Betreibung; Unterschriftlich; Schuldner; Kontokorrentverhältnis; Kriens; Kontokorrentvertrag; Bezirksgerichts; Provisorische; Beschwerdeführer; Obergerichts; Erwägungen; Prozent; Richtigbefundanzeige
135 V 113 (9C_1018/2008)Art. 8 Abs. 1 BV; Art. 19, Art. 23 FZG in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung; Art. 117 Abs. 2 OR; Auflösung des Anschlussvertrages für die berufliche Vorsorge zwischen Arbeitgeberin und Sammelstiftung. Bei einer Teilliquidation ergibt sich die Befugnis zum anteilmässigen Abzug von Fehlbeträgen unmittelbar aus dem Gesetz (E. 2.1.2), ausserhalb einer Teilliquidation aus dem Gebot der Rechtsgleichheit (E. 2.1.6). Bei Sammelstiftungen mit gemeinsamer Anlage sind die freien Mittel der einzelnen Vorsorgewerke in die Berechnung des Deckungsgrades einzubeziehen (E. 2.2.2). Ein im Geschäftsbericht ausgewiesener und von der Kontrollstelle und dem Experten für berufliche Vorsorge bestätigter Deckungsgrad ist in der Regel hinreichend ausgewiesen (E. 2.3). Rechtsgrundlagen für eine Korrekturbuchung im Rahmen eines Anschlussvertrags (E. 3.5). Offengelassen, ob es sich beim Anschluss einer Arbeitgeberin an eine Sammelstiftung um ein Kontokorrentverhältnis handelt (E. 3.6). Vorsorge; Sammel; Sammelstiftung; Beschwerde; Teilliquidation; Anschluss; Beschwerdeführerin; Vorsorgewerk; Vorsorgeeinrichtung; Deckungsgrad; Berufliche; Recht; Anschlussvertrag; Vorinstanz;Deckungsgrade; Supra; Unterdeckung; Abzug; Rechtlich; Urteil; Beschwerdegegnerin; Vorsorgewerke; Vertrag; Korrektur; Beschwerdegegnerinnen; Verhält; Geltende; Auflösung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-6445/2016KVG-Aufsicht (Übriges)Prämie; Prämien; Reserven; Beschwerde; Abbau; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Versicherer; Prämientarif; Abbauplan; Aufsicht; Krankenversicherung; übermässig; Person; Prämientarife; Vorinstanz; Soziale; Personen; Verfügung; Aufsichtsbehörde; Erfolge; übermässige; Erfolgen; Genehmigung; Ausgleich; Setze; Reserveabbau; Gesetzlich; Verfahren
C-7809/2009Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungStanz; Vorinstanz; Beschwerde; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Beiträge; Recht; Arbeitgeber; Verzug; Anschluss; Bundes; Verzugszins; Forderung; Rückwirkend; Verfügung; Auffangeinrichtung; Zinse; Zwangsanschluss; Zinsen; Betreibung; Begründung; Rückwirkende; Stiftung; Verzugszinse; BVGer; Vorsorge; Beitragsforderung; Arbeitnehmende

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kontokorrentabrede zustande AEPLIZürcher Kommentar, Zürich, Basel, Genf1991
Kontokorrentabrede zustande AEPLIZürcher Kommentar, Zürich, Basel, Genf1991
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz