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Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl)

Art. 117 LStrl dal 2021

Art. 117 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl) drucken

Art. 117

1 Privatschulen, welche die gleichen Aufgaben wie die öffentliche Volksschule erfüllen, sind bewilligungspflichtig und unterstehen staatlicher Aufsicht.

2 Der Kanton kann Privatschulen unterstützen, deren Leistungen von öffentlichem Interesse sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 117 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200189Vergehen gegen das Ausländer- und IntegrationsgesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Arbeit; Restaurant; Dossier; Berufung; Ausländer; Zeuge; Urteil; Einvernahme; Bewilligung; Aussage; Amtlich; Amtliche; Zeugen; Recht; Aussagen; Abend; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; Entscheid; Auszugehen; Gericht; Hinsichtlich; Gesprochen; Sinne
BEBK 2022 149Verlängerung Untersuchungshaft; Kollusionsgefahr; rechtliches Gehör; Begründungspflicht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.87 (AG.2019.883)Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung; Vorsatz, FahrlässigkeitBerufung; Berufungsklägerin; Bewilligung; Beschäftigung; Ausländerin; Schweiz; Berufungsverhandlung; Geschäft; Umstände; Sprechen; Gemäss; Stellt; Rechtlich; Urteil; Protokoll; Migration; Verhandlung; Tätig; Gewesen; September; Arbeitsvertrag; Erfahren; Anklage; Respektive; Entsprechende; Unters; Verteidiger; Umständen; Ausländerinnen; Ausländern
BSSB.2018.53 (AG.2019.649)mehrfacher Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts, der mehrfachen wiederholten Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung sowie der mehrfachen Übertretung gegen das Gesetz des Gastgewerbes des Kantons Basel-StadtBerufung; Anschlussberufung; Berufungsklägerin; Anschlussberufungsbeklagte; Ausländerinnen; Anschlussberufungsbeklagten; Frauen; Mehrfach; Mehrfache; Rechtswidrige; Zimmer; Rechtswidrigen; Rechts; Geldstrafe; Ausländern; Aufenthalt; Bewilligung; Schuldig; November; Urteil; Verfahren; Genannt; Vorgeworfen; Beschäftigung; []-; Gastgewerbegesetz; Werden; Sachverhalt; Gemäss; Führt
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.8Kanton; Ausländer; Filter; öffnen; Hinzufügen; Kantons; Akten; Limmattal/Albis; Gerichtsstand; Schuldig; Urteil; Aufenthalt; Limmattal/Albis; Staats; Behörden; Ausländerin; Rechtswidrige; Glarus; Urteile; Schweiz; Entscheid; Rechtswidrigen; Staatsanwalt; Entscheide; Täter; Gesetzlich; Teilnehmer; Arbeit; Aufenthalts; Gesuch
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