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Obligationenrecht (OR)

Der Art. 1169 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2023 nicht aufgenommen.

Art. 1169 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS150018Genehmigung im Sinne von Art. 1176 ORBiger; Anleihe; Anleihen; Gläubiger; Beschluss; Anleihensgläubiger; Obligation; Genehmigung; Aktien; Gläubigerversammlung; Obligationär; Obligationäre; Verhandlung; Notlage; Fragliche; Umwandlung; öffentlich; Anleihensbedingungen; Kapital; Interessen; Obligationen; Gefasst; Schweiz; Bundesgericht; Handelsamtsblatt; Darlehen; Finanzielle
ZHPS110248Genehmigung im Sinne von Art. 1176 ORBiger; Anleihe; Beschluss; Gläubiger; Beschlüsse; Febru; Bonds; Anleihensgläubiger; Genehmigung; Ofthe; Gläubigerversammlung; Ruary; Ection; Shall; Anleihensbedingungen; Section; February; Hange; Notlage; Issuer; Uding; Rsion; Interes; Ontro; Verhandlung; Ontrol; Interest; Handelsamtsblatt
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