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Obligationenrecht (OR)

Der Art. 1165 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2023 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 II 130Art. 1185 OR findet keine Anwendung auf Seilbahnunternehmen, welche für die Einberufung einer Versammlung der Anleihensgläubiger das gewöhnliche Verfahren von Art. 1165 ff. OR befolgen müssen. Fédéral; Chemin; L'art; Société; Fédérale; Entreprise; Téléphérique; Chemins; Disposition; Entreprises; Tribunal; Obligations; Concession; Actions; Emprunt; Diablerets; Requête; Février; Parts; Porteur; Capital; Conseil; D'administration; Assemblée; Glacier; Décembre; Accordée; Fondateur
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