1 Verfügungen und Entscheide werden dem Steuerpflichtigen schriftlich eröffnet und müssen eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.
2 Ist der Aufenthalt eines Steuerpflichtigen unbekannt oder befindet er sich im Ausland, ohne in der Schweiz einen Vertreter zu haben, so kann ihm eine Verfügung oder ein Entscheid rechtswirksam durch Publikation im kantonalen Amtsblatt eröffnet werden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS130130 | Beseitigung des Rechtsvorschlages, Zustellung im Zivilprozess, Zustellung im Bereich der Sozialversicherung | Beschwerde; Verfügung; Betreibung; Zustellung; Entscheid; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; SchKG; Verfahren; Rechtsvorschlag; Betreibungsamt; A-Post; Urteil; Aufsichtsbehörde; Rechtsmittel; Bestimmungen; Bundesgericht; Versandt; Zustellfiktion; Schrieben; Rechtsprechung; Indiz; Annahme; Schuldbetreibung; Dietikon; Adressat |
ZH | RT130142 | Rechtsöffnung | Beschwerde; Gesuchsgegner; Veranlagung; Veranlagungsverfügung; Kanton; Rechtsöffnung; Steueramt; Beschwerdeverfahren; Gesuchsteller; Bundessteuer; Entscheid; Urteil; Zustellung; Vorinstanz; Unrichtige; Betreibung; Zürich; Partei; Kantonale; Rechtskraft; Abgeholt; Verfügung; Bundesgericht; Zugestellt; Rechnen; Bezirksgericht; Abholfrist; Meilen; Gelte; Urk |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SR.2022.00013 | Eintretensfrage / Verzicht auf Nachfristansetzung bei rechtskundig vertretener Partei. | Steuer; Pflichtigen; Beschwerde; Rechtsmittel; Steuern; Einsprache; Steueramt; Verwaltungsgericht; Verbindung; Vorinstanzliche; Verfahren; Gemeinde; Vertreten; Bundessteuer; Partei; Rekurs; Vorinstanzlichen; Parteien; Gemeindesteuern; Staats; Frist; Kantonale; Verfügung; Begründung; Entscheid; Eintretensfrage; Richner; Treten; Rechtskundig; Kosten |
SG | B 2015/158, B 2015/159 | Entscheid Verfahrensrecht, Steuerrecht. Art. 133 DBG (SR 642.11), Art. 30 VRP (sGS 951.1). Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer regelt den Fristenlauf abschliessend. Da dieses keinen Fristenstillstand wegen Gerichtsferien kennt, gelten vom kantonalen Recht vorgesehene Gerichtsferien im Bereich der direkten Bundessteuer nicht. Seit dem 1. Januar 2016 gelten zudem auch im Bereich der Kantons- und Gemeindesteuer keine Gerichtsferien mehr (Art. 30 Abs. 1 lit. e | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Frist; Vorinstanz; Zustellung; Schriebene; Entscheid; Verbindung; Rechtsmittel; Bundessteuer; Rekurs; Zugestellt; Brief; Gericht; Verwaltungsgericht; Kantons; Sendung; Rechtsmittelfrist; Tägige; Einsprache; Einschreiben; Gemeindesteuern; Schriebenen; Verfahren; A-Post; Steueramt; Abholung; Beschwerdeführern; Einspracheentscheide |