E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 115 ZGB vom 2023

Art. 115 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 115

182

Vor Ablauf der zweijährigen Frist kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann.

182 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Dez. 2003 (Trennungsfrist im Scheidungsrecht), in Kraft seit 1. Juni 2004 (AS 2004 2161; BBl 2003 3927 5825).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 115 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220011Ehescheidung (Sistierung etc.) / Gemeinschaftliches Eigentum (Sistierung)Beschwerde; Scheidung; Miteigentum; Beschwerdeführer; Miteigentums; Partei; Verfahren; Beschwerdegegner; Parteien; Beschwerdegegnerin; Bezirksgericht; Einzelgericht; Sistierung; Scheidungsverfahren; Liegenschaft; Entscheid; Recht; Eheliche; Zuständigkeit; Prozesse; Verfahrens; Auflösung; Vorinstanz; Gericht; Klage; Verfügung; Ehegatte; Ehegatten; Aufhebung; Ehelichen
ZHLE210024EheschutzGesuch; Gegner; Gesuchsgegner; Liegenschaft; Partei; Parteien; Eheliche; Beruf; Berufung; Betreuung; Gericht; Ehelichen; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Eheschutz; Getrenntleben; Dispositiv; Verfahren; Zuteilung; Betreuungsanteil; Eltern; Scheidung; Eingabe; Wohnung; Regel; Angefochten; Kinder; Dispositivziffer; Ehegatte
Dieser Artikel erzielt 36 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140151Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Rechtspflege; Obergericht; Gesuch; Obergerichts; Obergerichtspräsident; Verfahren; Rechtsverbeiständung; Entscheid; Gesuche; Unentgeltlichen; Erstinstanzliche; Kantons; Gericht; Klage; Obergerichtspräsidenten; Interesse; Zürich; Beschwerde; Erstinstanzlichen; Scheidungsverfahren; Bestellung; Instanz; Gewährung; Schlichtungsverfahren; Antrag; Zuständigkeit; Gerichtsschreiberin; Person
SGB 2005/85Urteil vom 13. September 2005 Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Aufenthalt; Schweiz; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Brasilien; Ausländer; Verwaltung; Interesse; Beziehung; Verwaltungsgericht; Tochter; Anspruch; Mutter; Kinder; Vorinstanz; Ehefrau; Kanton; Verlängerung; Ehemann; Hinweis; Wirtschaftliche; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Kantons; Kindern
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 1Scheidung nach Art. 115 ZGB; Unzumutbarkeit bei psychischer Krankheit eines Ehegatten. Ob bei psychischer Krankheit eines Ehegatten die Fortführung der Ehe zumutbar erscheint, ist nach den allgemeinen im Rahmen von Art. 115 ZGB entwickelten Kriterien zu beurteilen. Die Voraussetzungen des Scheidungsgrundes der Geisteskrankheit gemäss Art. 141 aZGB kommen auch nicht auf dem Wege der Auslegung zum Zuge (E. 3). Scheidung; Krankheit; Zumutbar; Beklagten; Psychische; Eheliche; Schied; Parteien; Scheidungsgr; Voraussetzungen; Urteil; Vorinstanz; Zusammenhang; Situation; Appellationshof; Berufung; Recht; Beistandspflicht; Ehegatte; Geschieden; Beurteilen; Schwerwiegenden; Fallgruppe; Angesichts; Unzumutbar; Scheidungsrechts; Frist
127 III 347Unzumutbarkeit im Sinne von Art. 115 ZGB. Scheidung einer Ehe, die bloss von der beklagten Partei zum Schein eingegangen worden ist (E. 2). Scheidung; Beklagten; Urteil; Kantons; Kantonsgericht; Recht; Recht; Bundesgericht; Unzumutbarkeit; Gatte; Lebens; Partei; Heirat; Klägers; Rechtsprechung; Schein; Geheiratet; Schweiz; Richter; Vierjahresfrist; Berufung; Klagende; Geführt; Wollen; Erwägungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
FANKHAUSERPraxiskommentar Scheidungsrecht2000
SUTTER, FREIBURGHAUS Kommentar zum neuen Scheidungsrecht, Zürich1999
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz