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Code civil suisse (CC)

Art. 115 CC de 2021

Art. 115 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 1151B. Divorce sur demande unilatérale / II. Rupture du lien conjugal

II. Rupture du lien conjugal

Un époux peut demander le divorce avant l’expiration du délai de deux ans, lorsque des motifs sérieux qui ne lui sont pas imputables rendent la continuation du mariage insupportable.


1 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 19 déc. 2003 (Délai de séparation en droit du divorce), en vigueur depuis le 1er juin 2004 (RO 2004 2161; FF 2003 3490 5310).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 115 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220011Ehescheidung (Sistierung etc.) / Gemeinschaftliches Eigentum (Sistierung)Beschwerde; Scheidung; Miteigentum; Beschwerdeführer; Miteigentums; Partei; Verfahren; Beschwerdegegner; Parteien; Beschwerdegegnerin; Bezirksgericht; Einzelgericht; Sistierung; Scheidungsverfahren; Liegenschaft; Entscheid; Recht; Eheliche; Zuständigkeit; Prozesse; Verfahrens; Auflösung; Vorinstanz; Gericht; Klage; Verfügung; Ehegatte; Ehegatten; Aufhebung; Ehelichen
ZHLE210024EheschutzGesuch; Gegner; Gesuchsgegner; Liegenschaft; Partei; Parteien; Eheliche; Beruf; Berufung; Betreuung; Gericht; Ehelichen; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Eheschutz; Getrenntleben; Dispositiv; Verfahren; Zuteilung; Betreuungsanteil; Eltern; Scheidung; Eingabe; Wohnung; Regel; Angefochten; Kinder; Dispositivziffer; Ehegatte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140151Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Rechtspflege; Obergericht; Gesuch; Obergerichts; Obergerichtspräsident; Verfahren; Rechtsverbeiständung; Entscheid; Gesuche; Unentgeltlichen; Erstinstanzliche; Kantons; Gericht; Klage; Obergerichtspräsidenten; Interesse; Zürich; Beschwerde; Erstinstanzlichen; Scheidungsverfahren; Bestellung; Instanz; Gewährung; Schlichtungsverfahren; Antrag; Zuständigkeit; Gerichtsschreiberin; Person
SGB 2005/85Urteil vom 13. September 2005 Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Aufenthalt; Schweiz; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Brasilien; Ausländer; Verwaltung; Interesse; Beziehung; Verwaltungsgericht; Tochter; Anspruch; Mutter; Kinder; Vorinstanz; Ehefrau; Kanton; Verlängerung; Ehemann; Hinweis; Wirtschaftliche; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Kantons; Kindern
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 1Scheidung nach Art. 115 ZGB; Unzumutbarkeit bei psychischer Krankheit eines Ehegatten. Ob bei psychischer Krankheit eines Ehegatten die Fortführung der Ehe zumutbar erscheint, ist nach den allgemeinen im Rahmen von Art. 115 ZGB entwickelten Kriterien zu beurteilen. Die Voraussetzungen des Scheidungsgrundes der Geisteskrankheit gemäss Art. 141 aZGB kommen auch nicht auf dem Wege der Auslegung zum Zuge (E. 3). Scheidung; Krankheit; Zumutbar; Beklagten; Psychische; Eheliche; Schied; Parteien; Scheidungsgr; Voraussetzungen; Urteil; Vorinstanz; Zusammenhang; Situation; Appellationshof; Berufung; Recht; Beistandspflicht; Ehegatte; Geschieden; Beurteilen; Schwerwiegenden; Fallgruppe; Angesichts; Unzumutbar; Scheidungsrechts; Frist
127 III 347Unzumutbarkeit im Sinne von Art. 115 ZGB. Scheidung einer Ehe, die bloss von der beklagten Partei zum Schein eingegangen worden ist (E. 2). Scheidung; Beklagten; Urteil; Kantons; Kantonsgericht; Recht; Recht; Bundesgericht; Unzumutbarkeit; Gatte; Lebens; Partei; Heirat; Klägers; Rechtsprechung; Schein; Geheiratet; Schweiz; Richter; Vierjahresfrist; Berufung; Klagende; Geführt; Wollen; Erwägungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
FANKHAUSERPraxiskommentar Scheidungsrecht2000
SUTTER, FREIBURGHAUS Kommentar zum neuen Scheidungsrecht, Zürich1999
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