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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 115 OR de 2022

Art. 115 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 115

Il n’est besoin d’aucune forme spéciale pour annuler ou réduire con­ventionnellement une créance, lors même que, d’après la loi ou la volonté des parties, l’obligation n’a pu prendre naissance que sous cer­tai­nes conditions de forme.


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Art. 115 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210234ForderungBüroräumlichkeiten; Recht; Obergeschoss; Klage; Mietzins; Miete; Partei; Mietvertrag; Parteien; Ziffer; Mieter; Aufl; Mietobjekt; Beklagten; Strasse; -strasse; Unbestritten; Liegenschaft; Zuzüglich; Mietverhältnis; Geleistet; Gericht; Trages; Vereinbart; Mietzinse; Betriebskosten; Betreibung; Vermieter; Zahlung
ZHPD190002Forderung aus MietverhältnisBeschwerde; Schimmel; Urteil; Recht; Läge; Miete; Partei; Mieter; Klägern; Mietzins; Parteien; Gericht; Klage; Einzelrichterin; Herabsetzung; Experte; Entscheid; Beweis; Beklagten; Wohnung; Angefochten; Mängel; Begehren; Angefochtene; Erwägung; Korrekt; Erwägungen; Unentgeltliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2014.00359Kündigung zur UnzeitBeschwerde; Kündigung; Beschwerdeführer; Arbeit; Gemeinde; Juni; Beschwerdegegnerin; Arbeitsverhältnis; Schriftlich; Recht; Gemeinderat; Verwaltung; Worden; August; Schriftliche; Juli; Gehör; Stellung; Kündigungsfrist; Nichtig; Sperrfrist; Arbeitsverhältnisse; Partei; Oktober; Besprechung; Arbeitsverhältnisses; Hinweis; Aufhebungsvertrag; Stellungnahme
ZHVR130004Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerlust; Gericht; Verlustschein; Rekurs; Rekurrent; Verlustscheine; Rekursgegnerin; Partei; Verrechnung; Rekurrenten; Parteien; Sicherheit; Parteientschädigung; Gerichtskosten; Recht; Sicherheitsleistung; Verfahren; Forderung; Verloren; Gerichte; Geleistet; Glaubhaft; Kaution; Forderungen; Duplikat; Geleistete; Sicherheitsleistungen; Inkasso; Verlustes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 II 43 (2C_276/2009)Art. 1 Abs. 2 und Art. 23ter Abs. 1 BankG (Fassung vor dem 1. Januar 2009); Art. 3a Abs. 3 lit. a BankV; Art. 10 Abs. 1 und Art. 2 lit. d BEHG; Art. 3 Abs. 2 BEHV; Art. 31 und 37 Abs. 3 FINMAG; Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation zweier Firmen, die im Rahmen einer Gruppe finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtigen Aktivitäten nachgegangen sind. Bestätigung der Rechtsprechung bezüglich der Aufsichtsbefugnisse der FINMA gegen Finanzintermediäre, die in Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen als Gruppe arbeitsteilig tätig sind (E. 3 und 4.3). Begriff des Emissionshauses (E. 4.1) und der unerlaubten gewerbsmässigen Entgegennahme von Publikumseinlagen (E. 4.2). Eigenkapitalbezogene Selbstemissionen fallen nicht in den Aufsichtsbereich der EBK bzw. der FINMA, auch wenn ein beigezogener Intermediär anderweitig illegal als Emissionshaus auftritt (E. 4-6). Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation einer Holdinggesellschaft, die Beziehungen zu einer bewilligungslos als Emissionshaus tätigen Gruppe unterhält und deren Tochtergesellschaften im Immobilienbereich einer eigenständigen Geschäftstätigkeit nachgehen (E. 7). Rechtlich; Invest; Realcapital; Aktien; Steinhalden; Gruppe; Geschäft; Gesellschaft; Aufsichtsrechtlich; Effekten; Banken; Finanzmarktrechtlich; Bewilligungspflichtig; FINMA; Aufsichtsrechtliche; Emission; Gesellschaften; Bewilligungspflichtige; Liquidation; Aktivitäten; Immobilie; Publikum; Kapital; Publikums; Immobilien; BankV; Finanzmarktrechtliche; Emissionshaus; Aufsichtsrechtlichen
130 III 58Art. 38 und 48 HRegV; Eintrag im Handelsregister; Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens; Geschäftsbezeichnung und Enseigne. Beschwerde gegen den Entscheid des EHRA betreffend Bestätigung der Nichtgenehmigung eines Eintrags in das Handelsregister (E. 3). Der Registereintrag der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne einer Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens muss die zwingenden Vorschriften des schweizerischen öffentlichen Rechts bezüglich des Handelsregisters einhalten (E. 5.1). Merkmale der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne im Sinne von Art. 48 HRegV (E. 5.2). Tragweite des Verbotes unwahrer und täuschender Eintragungen gemäss Art. 38 Abs. 1 HRegV in Bezug auf Geschäftsbezeichnung und Enseigne (E. 5.2). Prüfung der Täuschungsgefahr, die für das durchschnittliche Schweizer Publikum aus der Verwendung der Bezeichnung "Schweiz" in der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne der Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens entsteht. Durch die Nichtgenehmigung des verlangten Eintrags hat das EHRA sein Ermessen nicht missbraucht (E. 6). Comme; Succursale; Commerce; L'OFRC; Inscription; été; Registre; JohnsonDiversey; Consid; L'inscription; Schweiz; Société; Désignation; D'une; Commercial; Décision; Suisse; Recourante; Europe; Droit; Entre; Enseigne; Raison; Fédéral; Repris; Refus; Suisse; Entreprise; Forme; Sociétés

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2713/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Beschwerde; Führer; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Effekten; Gruppe; Aktie; Anleger; Aktien; Geschäft; Urteil; AG-Effekten; Richt; Recht; Schwerdeführers; Vorinstanz; _AG-Effekten; Beschwerdeführers; Über; Wirtschaftlich; Finanz; Verkauf; Aufsichtsrechtliche; Gesellschaft; Gruppen; Geschäfts; Emission; Platzierung; Kapital
B-2683/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Effekten; Führer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Gruppe; Anleger; Aktie; Aktien; Geschäft; Vorinstanz; Urteil; AG-Effekten; Rechtlich; Verkauf; _AG-Effekten; Finanz; Gruppen; Geschäfts; FINMA; Emission; Aufsichtsrechtliche; Gesellschaft; Wirtschaftlich; Verfahren; Platzierung; Kapital; Emissionshaus; Anlegern; Recht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2019.27Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)

Berufung (vollumfänglich) vom 29. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.8 vom 9. Oktober 2019
Berufung; Berufungsführer; Bundes; FINMA; Recht; Stell; Urteil; Verfahren; Berufungsführers; Bundesgericht; Rechtlich; Verfahren; Sachverhalt; Publikums; Rechtliche; Kammer; Vorinstanz; Verteidigung; BankV; Gericht; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Bundesgerichts; Zwang; Finanzmarkt; Bundesstrafgerichts; BankG
BG.2016.21Conflit de fors (art. 40 al. 2 CPP).Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Bundes; Konto; Zahlung; Anlage; Recht; Kunde; Klage; Anleger; Kunden; Geschädigte; Anklage; Gericht; Gesellschaft; Zahlungen; Geschädigten; Über; Geschäft; Konten; Person; Urteil; Geschäfts; Vermögenswert; Kapital

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
AufhebungsvertragZürcher Kommentar, N. ff. Art. 115 1988
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