E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 115 BV vom 2021

Art. 115 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 115 Unterstützung Bedürftiger

Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt. Der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeiten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 115 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2018/16Entscheid Art. 11 ELG. Vermögensverbrauch. Vermögensverzicht. Folgen einer objektiven Beweislosigkeit hinsichtlich der Frage, ob ein einmal vorhandener Vermögenswert verbraucht worden ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2019, EL 2018/16). Franken; Vermögen; Vermögens; Beschwerde; Ausgaben; Ergänzungsleistung; Beschwerdeführer; Betrag; Anspruch; EL-act; Ergänzungsleistungen; Postbüchlein; EL-Ansprecher; Dezember; Überweisung; Rechtsprechung; Altersrente; Verzicht; Anspruchs; Franken; Einsprache; Einnahme; Steuer; Müsse; Mietzins; Entsprechen; Einnahmen; Ordentliche; Anrechenbare
LU7H 16 59Wirtschaftliche Sozialhilfe. Reduktion des Grundbetrags in Abweichung der SKOS-Richtlinien. Keine Verletzung von Art. 12 BV (E. 7). Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots gemäss Art. 8 Abs. 2 BV (E. 8).Sozialhilfe; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Arbeit; Person; Wirtschaftlich; Wirtschaftliche; Personen; Verordnung; Setze; Richtlinie; Richtlinien; Grundbedarf; Vorinstanz; Leistung; Entscheid; Luzern; SKOS-Richtlinien; Schweiz; Angefochtene; Kanton; Verwaltungsgericht; Flüchtling; Kürzung; Anspruch; Soziale; Diskriminierung; Angefochtenen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2019/53, B 2019/61EntscheidUnterstützungswohnsitz wird nur bei Wegzug, nicht aber bei einem Beschwerde; Sozialhilfe; Ausland; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Unterstützung; Entscheid; Recht; Auslandaufenthalt; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeleistungen; Schweiz; Person; Vorinstanz; Ferien; Verwaltungsgericht; Bedürftigkeit; Leistung; Aufenthalt; Unterstützungswohnsitz; Kanton; Gemeinde; Anspruch; Dienste; Soziale; Sozialamt; Personen; Gallen; Regel
SGEL 2018/16Entscheid Art. 11 ELG. Vermögensverbrauch. Vermögensverzicht. Folgen einer objektiven Beweislosigkeit hinsichtlich der Frage, ob ein einmal vorhandener Vermögenswert verbraucht worden ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2019, EL 2018/16). Franken; Vermögens; Beschwerde; Ausgaben; Ergänzungsleistung; Beschwerdeführer; Betrag; Anspruch; Recht; EL-act; Ergänzungsleistungen; Postbüchlein; EL-Ansprecher; Rechtsprechung; Überweisung; Verzicht; Altersrente; Anspruchs; Franken; Einsprache; Einnahme; Steuer; Mietzins; Einnahmen; Anrechenbare; Überweisungen; Motorfahrzeug; Bundesgerichtliche; Anspruchsberechnung; Effektiv
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 V 451Art. 48 Abs. 1 und 3, Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG; Art. 4 lit. d IVSE; Unterstützungswohnsitz eines in einem ausserkantonalen Heim untergebrachten Kindes. Wird in einer interkantonalen Vereinbarung die Anwendung von Bundesrecht vorgesehen, handelt es sich beim verwiesenen Recht um (inter-)kantonales Recht im Sinne von Art. 48 Abs. 3 und Art. 49 Abs. 1 BV (E. 9.3). Entgegen Art. 4 lit. d IVSE bestimmt sich der Unterstützungswohnsitz eines dauernd fremdplatzierten Kindes nach Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG und nicht nach dem infolge Verweises in Art. 4 lit. d IVSE als (inter-)kantonales Recht geltenden Art. 25 ZGB (E. 9.4). Wohnsitz; Recht; Eltern; Kantonale; Unterstützung; Kanton; Gemeinde; Unterstützungswohnsitz; Galgenen; Recht; Bundes; Aufenthalt; Interkantonal; Aufenthalts; Elterliche; Zivilrechtliche; Elternteil; Sorge; Interkantonale; Kindes; Wohngruppen; Zuständigkeit; Entscheid; Schwyz; Kantonales; Kantons; Fremdplatzierung; Aufenthaltsort; Einrichtungen; über
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz