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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 115 AIG vom 2020

Art. 115 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 115 Rechtswidrige Ein- oder Ausreise, rechtswidriger Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer:

a.
Einreisevorschriften nach Artikel 5 verletzt;
b.
sich rechtswidrig, namentlich nach Ablauf des bewilligungsfreien oder des bewilligten Aufenthalts, in der Schweiz aufhält;
c.
eine nicht bewilligte Erwerbstätigkeit ausübt;
d.
nicht über eine vorgeschriebene Grenzübergangsstelle ein- oder ausreist (Art. 7).

2 Die gleiche Strafdrohung gilt, wenn die Ausländerin oder der Ausländer nach der Ausreise aus der Schweiz oder aus den internationalen Transitzonen der Flughäfen in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates unter Verletzung der dort geltenden Einreisebestimmungen einreist oder dazu Vorbereitungen trifft.1

3 Wird die Tat fahrlässig begangen, so ist die Strafe Busse.

4 Ist ein Weg- oder Ausweisungsverfahren hängig, so wird ein Strafverfahren, das einzig aufgrund einer Straftat nach Absatz 1 Buchstaben a, b oder d eingeleitet wurde, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Weg- oder Ausweisungsverfahrens sistiert. Ist ein Weg- oder Ausweisungsverfahren vorgesehen, so kann das Strafverfahren sistiert werden.2

5 Steht aufgrund einer Straftat nach Absatz 1 Buchstaben a, b oder d eine Strafe in Aussicht, deren Verhängung oder Vollzug dem unmittelbar bevorstehenden Vollzug einer rechtskräftigen Weg- oder Ausweisung entgegensteht, so sieht die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung ab.3

6 Die Absätze 4 und 5 gelten nicht, wenn die betroffene Person unter Missachtung eines Einreiseverbots erneut in die Schweiz eingereist ist oder wenn eine Weg- oder Ausweisung aufgrund ihres Verhaltens nicht vollzogen werden konnte.4


1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. Juni 2014 (Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme), in Kraft seit 1. Okt. 2015 (AS 2015 3023; BBl 2013 2561).
2 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2018 (Verfahrensregelungen und Informationssysteme), in Kraft seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1413; BBl 2018 1685).
3 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2018 (Verfahrensregelungen und Informationssysteme), in Kraft seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1413; BBl 2018 1685).
4 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2018 (Verfahrensregelungen und Informationssysteme), in Kraft seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1413; BBl 2018 1685).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 115 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220462Rechtswidrige EinreiseSchuldig; Beschuldigte; Staat; Staaten; Schweiz; Einreise; Recht; Beschuldigten; Flüchtling; Staatenlose; Berufung; Gericht; Anerkennung; Urteil; Vorinstanz; Staatenlosigkeit; Illegal; Geldstrafe; Staatenlosen; Bundesgericht; Flüchtlingskonvention; Deutschland; Vorinstanzliche; Verfahren; Prot; Rechtfertigungsgr; Staatenlosenübereinkommen; Illegale; Entscheid
ZHSB220377Rechtswidrige EinreiseSchuldig; Beschuldigte; Einreise; Berufung; Recht; Recht; Asylgesuch; Migrationsamt; Schweiz; Beschuldigten; Medizinische; Staat; Rechtfertigungsgr; Urteil; Geltend; Habe; Tigen; Medizinischen; Sinne; Rechtswidrig; Tochter; Asylantrag; Gültige; Gericht; Schuld; Staatsanwaltschaft; Notstand; Rechtswidrige; Einreisen; Erstinstanzliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.67 (AG.2021.220)versuchter Raub (Nötigungshandlung) sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Ausländer- und IntegrationsgesetzBerufung; Berufungskläger; Urteil; Portemonnaie; Gemäss; Werden; Täter; Seiner; Landes; Hätte; Verfahren; Person; Schweiz; Ersucht; Worden; Mehrfach; Landesverweisung; Freiheitsstrafe; Versucht; Welche; Gekommen; Februar; Versuchte; Gegangen; Worauf; Berufungsklägers; Monate; Gewesen; Praxis; Mehrfache
BSSB.2020.18 (AG.2021.316)mehrfaches Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, Bandenmässigkeit), Geldwäscherei (schwerer Fall), mehrfache Geldwäscherei und mehrfache rechtswidrige EinreiseSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Drogen; Werden; Berufung; Stellt; Kokain; Schweiz; Betäubungsmittel; Geldwäscher; Geldwäscherei; Delikt; Gespräch; Vorinstanz; Welche; Fahren; Delikts; Staatsanwaltschaft; Drogenhandel; Treffen; Spreche; Deliktsphase; September; Führt; Sprechen; Gespräche; Tätig; Person; Strafgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 449 (6B_1003/2019)Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG; Art. 34 Abs. 1 StGB; Dauerdelikt; gesetzliche Höchststrafe. Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG bezeichnet ein Dauerdelikt, für welches eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe auszusprechen ist. Die Summe der wegen dieses Dauerdelikts ausgesprochenen Strafen darf die im Gesetz angedrohte Höchststrafe nicht überschreiten. Entscheidet sich der Richter eine Geldstrafe auszusprechen, hat er zu bestimmen, wieviele Strafeinheiten der beschuldigten Person wegen des besagten Dauerdelikts bereits auferlegt wurden und darauf zu achten, dass die in Art. 34 Abs. 1 erster Satz StGB vorgesehene Höchstgrenze von 180 Tagessätzen nicht überschritten wird (E. 1). Peine; Amende; Jours; Séjour; Illégal; Jours-amende; Pécuniaire; L'intimé; Délit; Pénal; Condamnation; Continu; D'une; été; Pénale; Canton; Précédente; Recourant; Liberté; Raison; être; Infra; Déjà; Privative; Sanction; Pouvait; Unités; Pénales; Maximal; Prononcé

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1589/2021EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Reiseverbot; Einreiseverbot; Aufenthalt; Schweiz; Aufenthalts; Verfügung; Sicherheit; Grenzwachtkorps; SEM-act; Bundesverwaltungsgericht; Gültig; Vorinstanz; Aufenthaltstitel; Ausgestellt; Person; Wegweisung; Beschwerdeführers; Verfügt; Gültigen; Rechtlich; Interesse; Einreiseverbots; Kirche; Staatsangehörige; Frankreich; BVGer
F-4513/2019EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Bundesverwaltungsgericht; Fernhaltemassnahme; Sicherheit; Schweiz; Person; Erwerbstätigkeit; Vorinstanz; Interesse; Partei; Verfügt; Verfahrens; Rechtliche; Migration; Gesuch; Urteil; Verfahrenskosten; Bewilligung; Ausländer; Begründung; Verstossen; Verordnung; Kanton; Interessen; Sinne; Beschwerdeführers

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.120Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Aussage; Recht; Aussagen; Urteil; Fingerabdrücke; Grenzwachtbeamte; Beamte; Schweiz; Gericht; Grenzwachtbeamten; Amtshandlung; Gewalt; Aufenthalt; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Rechtswidrig; Bundesstrafgerichts; Aufenthalts; Täter; Behörde; Verteidigung; Drohung; BStKR
BB.2021.257Akten; Gericht; Urteil; Filter; öffnen; Hinzufügen; Bundes; Urteile; Gerichts; Gesuch; LINGUA; KGer; Amtl; LINGUA-Analyse; Geheimhaltung; Behörde; Kantons; Schuldig; Verfahren; Luzern; Interesse; Beschwerde; Wegweisung; Entscheid; Kantonsgericht; Bundesgerichts; Person; Geheimhaltungsinteresse; Herkunft
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