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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 114 ZPO vom 2023

Art. 114 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 114

Entscheidverfahren

Im Entscheidverfahren werden keine Gerichtskosten gesprochen bei Streitigkeiten:

a.
nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 199541;
b.
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 200242;
c.
aus dem Arbeitsverhältnis sowie nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 198943 bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken;
d.
nach dem Mitwirkungsgesetz vom 17. Dezember 199344;
e.
aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung nach dem Bun­desgesetz vom 18. März 199445 über die Krankenversicherung;
f.46
wegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen nach Artikel 28b ZGB47 oder betreffend die elektronische Überwachung nach Artikel 28c ZGB.

41 SR 151.1

42 SR 151.3

43 SR 823.11

44 SR 822.14

45 SR 832.10

46 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 14. Dez. 2018 über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, in Kraft seit 1. Juli 2020 (AS 2019 2273; BBl 2017 7307).

47 SR 210


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 114 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220011Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Betrieb; Recht; Arbeitgeber; Beklagten; Vorinstanz; Entscheid; Recht; Risiko; Partei; Pandemie; Betriebsrisiko; Sinne; Leistung; Behördlich; Kündigung; Vorinstanzlich; Arbeitsleistung; Arbeitnehmer; Vorinstanzliche; Parteien; Arbeitgeberin; Urteil; Restaurations; Kurzarbeit; Massnahme; Angefochten; Betriebsschliessung; Verfahren
ZHNG220013Feststellung Gültigkeit KündigungBerufung; Berufungskläger; Vorinstanz; Entscheid; Klage; Gericht; Frist; Berufungsbeklagte; Partei; Begründung; Vorinstanzliche; Beschluss; Berufungsklägers; Verfahren; Mietgericht; Parteien; Klagebewilligung; Halten; Eingabe; Beschwerde; Original; Berufungsbeklagten; Unentgeltlich; Sachverhalt; Gerichtskosten; Vorinstanzlichen; Erhoben; Kündigung; Entscheidgebühr; Aufl
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140006Aufsichtsbeschwerde gegen die aufsichtsrechtliche Beschwerdeverfügung des Bezirksgerichts Winterthur vom 13. Februar 2014 (BA140001-K)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Aufsicht; Vorinstanz; Obergericht; Verwaltungskommission; Kanton; Aufsichtsbeschwerde; Verfügung; Entschädigung; Winterthur; Verfahren; Partei; Obergerichts; Kantons; Eingabe; Unrichtige; Anträge; Rechtsmittel; Unzulässig; Betreibung; Aufzuerlegen; Klägerpartei; Kommentar; Zivilkammer; Bezirksgericht; Vorladung
SGKV-Z 2013/4Entscheid Art. 87 und 73 Abs. 1 VVG. Abweisung der Klage mangels Aktivlegitimation der Klägerin (Arbeitgeberin des Versicherten).(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2013, KV-Z 2013/4) Versicherung; Klage; Recht; Anspruch; Person; Arbeitgeber; Forderung; Versicherer; Aktivlegitimation; Arbeitnehmer; Leistung; Klagten; Forderungs; Anspruchs; Parteien; Versicherungsnehmer; Versicherungsleistungen; Forderungsrecht; Versicherungsvertrag; Ausschliesslich; Krankenversicherung; Selbständige; Taggeld; Gericht; Versicherungsgericht; Verjährung; Beklagten; Ausschliessliche; Urteil
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 235 (4A_7/2018)Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Schieds; Partei; Recht; Schiedsgericht; Arbeitsrechtliche; Schiedsfähigkeit; Gericht; Schiedsgerichts; Streitigkeit; Streitigkeiten; Parteien; Schiedsgerichtsbarkeit; Schweiz; Ansprüche; Rechtsprechung; Zwingende; Bundesgericht; Zivilprozessordnung; Forderungen; Arbeitsrechtlicher; Beschwerde; Zuständigkeit; Schiedsvereinbarung; Arbeitsverhältnis; Schiedsverfahren; Anspruch; Hinweis; FRÖHLICH

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
David Jenny Kommentar zur Schweizerischen Zivil- prozessordnung [ZPO]2016
David Jenny Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2013
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