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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 114 CCS dal 2023

Art. 114 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 114

173

Un coniuge può domandare il divorzio se al momento della liti­spendenza o il giorno della sostituzione della richiesta comune con un’azione unilaterale i coniugi vivono separati da almeno due anni.

173 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 19 dic. 2003 (Termine di separazione nel diritto del divorzio), in vigore dal 1° giu. 2004 (RU 2004 2161; FF 2003 7101 5066).

II. Rottura del vincolo coniugale >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 114 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220031Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Beruf; Berufung; Beklagten; Einkommen; Abänderung; Lichen; Unterhalt; Eheschutz; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Unterhaltsbeiträge; Monatlich; Gesuch; Recht; Ehegatten; Eheschutzentscheid; Monats; Verhältnis; Entscheid; Klägers; Verfahren; Verhältnisse; Abänderungsgr; Bezirksgericht; Dispositiv; Kündigung; Andelfingen; Verfügung; Partei
ZHLC220025EhescheidungGutachter; Klagten; Beklagten; Berufung; Gutachten; Bewertung; Vorinstanz; Verkehr; Verkehrswert; Partei; Liegenschaft; Rechtlich; Ertrag; Substanz; Parteien; Ergänzung; Unternehmen; Verfahren; Substanzwert; Ertragswert; Urteil; Unternehmens; Strasse; Ergänzungs; Unterhalt; -Strasse; Verfahren; Terrechtliche; Erstinstanzliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO120039Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Gesuch; Rechtspflege; Obergericht; Verfahren; Obergerichts; Rechtsbeistand; Entscheid; Rechtsbeistandes; Bezirksgericht; Obergerichtspräsident; Gericht; Klage; Vorprozessual; Bestellung; Bezug; Unentgeltlichen; Kantons; Eheschutzverfahren; Vorprozessuale; Beurteilung; Rechtsanwalt; Zürich; Ersuchen; Beschwerde; Bernstein-Pomeranz; Schlichtungsverfahren
SGB 2017/128Entscheid Ausländerrecht, Art. 43 Abs. 1, Art. 49 und Art. 96 Abs. 1 AuG.Der 1994 geborene Beschwerdeführer ist Kosovare. Im November 2014 reiste er in die Schweiz ein und heiratete im Dezember 2014 eine hier niederlassungsberechtigte Landsfrau. Im Rahmen des Familiennachzugs erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung. Ende August 2016 trennten sich die Ehegatten. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers erweist sich als recht- und verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2017/128).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 29. Mai 2018 nicht ein (Verfahren 2C_471/2018). Beschwerde; Aufenthalt; Aufenthaltsbewilligung; Ehegatten; Beschwerdeführer; Ehegemeinschaft; Verlängerung; Recht; Schweiz; Trennung; Verwaltungsgericht; Anspruch; Entscheid; Eheliche; Vorinstanz; Zeitpunkt; Ausländer; Diesbezüglich; Gallen; Verfahren; Abteilungspräsident; Angefochtene; Gesuch; Sicherheits; Justizdepartement; Beschwerdeführers; Wegweisung; Erwägungen; Rechtlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 203 (5A_164/2019)
Regeste
 a Art. 298 ZPO ; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung. Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3).
Beschwerde; Anhörung; Beschwerdeführer; Prozesskosten; Urteil; Kindes; Prozesskostenvorschuss; Beweis; Recht; Obergericht; Rückerstattung; Partei; Gericht; Ehegatte; Kindesanhörung; Obhut; Entscheid; Leistung; Parteien; Beweiswürdigung; Rechtsprechung; Beschwerdegegnerin; Instanz; Scheidung; Erneute; Prozesskostenvorschusses; Vorschuss; Vorinstanz; Bundesgericht; Ehegatten
127 III 474Rechtsmittel gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide über gerichtliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Bestätigung der Rechtsprechung). Begriff des Endentscheides im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG (E. 1a). Letztinstanzliche kantonale Entscheide über gerichtliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft stellen grundsätzlich keine Endentscheide im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG dar und können daher nicht mit eidgenössischer Berufung angefochten werden. Daran hat auch Art. 114 ZGB in der Fassung vom 26. Juni 1998 nichts geändert (E. 2a und b). Eheschutz; Eheschutzmassnahmen; Recht; Berufung; Entscheid; Endentscheid; Massnahme; Verfahren; Massnahmen; Endentscheide; Rechtsprechung; Gesuchsgegner; Entscheide; Ordentliche; Sachverhalt; Kantonale; Angefochten; Bundesgericht; Berufungsfähigkeit; Kanton; Verhältnisse; Scheidung; Rechtsmittel; Eidgenössische; Beweismittel; Unterhaltsbeitrag; Charakter; Ehegatte; Provisorisch

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Roland Fankhauser Praxiskommentar Scheidungsrecht2000
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