Art. 114 ZGB vom 2023
Art. 114
181 Ein Ehegatte kann die Scheidung verlangen, wenn die Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage oder bei Wechsel zur Scheidung auf Klage mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben.
181 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Dez. 2003 (Trennungsfrist im Scheidungsrecht), in Kraft seit 1. Juni 2004 (AS 2004 2161; BBl 2003 3927 5825).
II. Unzumutbarkeit >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO120039 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Unentgeltliche; Gesuch; Rechtspflege; Obergericht; Verfahren; Obergerichts; Rechtsbeistand; Entscheid; Rechtsbeistandes; Bezirksgericht; Obergerichtspräsident; Gericht; Klage; Vorprozessual; Bestellung; Bezug; Unentgeltlichen; Kantons; Eheschutzverfahren; Vorprozessuale; Beurteilung; Rechtsanwalt; Zürich; Ersuchen; Beschwerde; Bernstein-Pomeranz; Schlichtungsverfahren |
SG | B 2017/128 | Entscheid Ausländerrecht, Art. 43 Abs. 1, Art. 49 und Art. 96 Abs. 1 AuG.Der 1994 geborene Beschwerdeführer ist Kosovare. Im November 2014 reiste er in die Schweiz ein und heiratete im Dezember 2014 eine hier niederlassungsberechtigte Landsfrau. Im Rahmen des Familiennachzugs erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung. Ende August 2016 trennten sich die Ehegatten. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers erweist sich als recht- und verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2017/128).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 29. Mai 2018 nicht ein (Verfahren 2C_471/2018). | Beschwerde; Aufenthalt; Aufenthaltsbewilligung; Ehegatten; Beschwerdeführer; Ehegemeinschaft; Verlängerung; Recht; Schweiz; Trennung; Verwaltungsgericht; Anspruch; Entscheid; Eheliche; Vorinstanz; Zeitpunkt; Ausländer; Diesbezüglich; Gallen; Verfahren; Abteilungspräsident; Angefochtene; Gesuch; Sicherheits; Justizdepartement; Beschwerdeführers; Wegweisung; Erwägungen; Rechtlich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 203 (5A_164/2019) | Regeste a Art. 298 ZPO ; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung. Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3). | Beschwerde; Anhörung; Beschwerdeführer; Prozesskosten; Urteil; Kindes; Prozesskostenvorschuss; Beweis; Recht; Obergericht; Rückerstattung; Partei; Gericht; Ehegatte; Kindesanhörung; Obhut; Entscheid; Leistung; Parteien; Beweiswürdigung; Rechtsprechung; Beschwerdegegnerin; Instanz; Scheidung; Erneute; Prozesskostenvorschusses; Vorschuss; Vorinstanz; Bundesgericht; Ehegatten |
127 III 474 | Rechtsmittel gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide über gerichtliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Bestätigung der Rechtsprechung). Begriff des Endentscheides im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG (E. 1a). Letztinstanzliche kantonale Entscheide über gerichtliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft stellen grundsätzlich keine Endentscheide im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG dar und können daher nicht mit eidgenössischer Berufung angefochten werden. Daran hat auch Art. 114 ZGB in der Fassung vom 26. Juni 1998 nichts geändert (E. 2a und b). | Eheschutz; Eheschutzmassnahmen; Recht; Berufung; Entscheid; Endentscheid; Massnahme; Verfahren; Massnahmen; Endentscheide; Rechtsprechung; Gesuchsgegner; Entscheide; Ordentliche; Sachverhalt; Kantonale; Angefochten; Bundesgericht; Berufungsfähigkeit; Kanton; Verhältnisse; Scheidung; Rechtsmittel; Eidgenössische; Beweismittel; Unterhaltsbeitrag; Charakter; Ehegatte; Provisorisch |