Das Betreibungsamt stellt den Gläubigern und dem Schuldner nach Ablauf der 30-tägigen Teilnahmefrist unverzüglich eine Abschrift der Pfändungsurkunde zu.
237 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
4. Pfändungsurkunde als VerlustscheinKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP200033 | Forderung | Kläger; Pfändung; Betreibung; Vereinbarung; Dungsurkunde; Zustellung; Pfändungsurkunde; Beklagte; Stellt; Schuldner; Worden; Vorinstanz; Könne; Oktober; Betreibungsurkunde; Berufung; Hätte; Welche; Konkurs; Klägers; Vermögen; Zession; Spreche; Verfahren; Betreffend; Betreibungsamt; Liegen; Kosten; Forderung |
ZH | PS170084 | Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Betreibungs; SchKG; Beschwerdeführer; Ferien; Betreibungsferien; Vorinstanz; Pfändung; Betreibungshandlung; Dungsurkunde; Pfändungsurkunde; Zollikon; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Kanton; Zustellung; Obergericht; Aufschiebende; Beschluss; Zugestellt; Betreibungsamt; Frist; Beschwerdeführers; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Meilen; Schuldner; Bezirksgericht; Küsnacht-Zollikon-Zumikon |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
81 III 109 | Die Teilnahme an einer Pfändung (Art. 110 SchKG) tritt nicht von selbst ein, sondern wird durch eine Verfügung des Betreibungsamtes (Ergänzungspfändung oder Mitteilung des Anschlusses an den Schuldner) hergestellt. Kann eine vom Betreibungsamt zunächst versäumte Anschlussverfügung später nachgeholt werden? | Pfändung; Betreibung; Betreibungs; Gläubiger; Anschluss; Betreibungsamt; Teilnahme; Hässig; Schuldner; Liegenschaft; SchKG; Zurzach; Pfände; Fortsetzung; Verfügung; Fortsetzungsbegehren; Gauch; Entscheid; Ergänzung; Rekurs; Forderung; Gepfändet; Schuldnerin; Rekurrenten; Ergänzungspfändung; Vollzogene; Morger; Erwägung; Betreibungsamtes; Recht |