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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 114 SchKG vom 2023

Art. 114 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 114

237

Das Betreibungsamt stellt den Gläubigern und dem Schuldner nach Ablauf der 30-tägigen Teilnahmefrist unverzüglich eine Abschrift der Pfändungsurkunde zu.

237 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

4. Pfändungs­urkunde als Ver­lustschein

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 114 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP200033ForderungKläger; Pfändung; Betreibung; Vereinbarung; Dungsurkunde; Zustellung; Pfändungsurkunde; Beklagte; Stellt; Schuldner; Worden; Vorinstanz; Könne; Oktober; Betreibungsurkunde; Berufung; Hätte; Welche; Konkurs; Klägers; Vermögen; Zession; Spreche; Verfahren; Betreffend; Betreibungsamt; Liegen; Kosten; Forderung
ZHPS170084Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibungs; SchKG; Beschwerdeführer; Ferien; Betreibungsferien; Vorinstanz; Pfändung; Betreibungshandlung; Dungsurkunde; Pfändungsurkunde; Zollikon; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Kanton; Zustellung; Obergericht; Aufschiebende; Beschluss; Zugestellt; Betreibungsamt; Frist; Beschwerdeführers; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Meilen; Schuldner; Bezirksgericht; Küsnacht-Zollikon-Zumikon
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
81 III 109Die Teilnahme an einer Pfändung (Art. 110 SchKG) tritt nicht von selbst ein, sondern wird durch eine Verfügung des Betreibungsamtes (Ergänzungspfändung oder Mitteilung des Anschlusses an den Schuldner) hergestellt. Kann eine vom Betreibungsamt zunächst versäumte Anschlussverfügung später nachgeholt werden? Pfändung; Betreibung; Betreibungs; Gläubiger; Anschluss; Betreibungsamt; Teilnahme; Hässig; Schuldner; Liegenschaft; SchKG; Zurzach; Pfände; Fortsetzung; Verfügung; Fortsetzungsbegehren; Gauch; Entscheid; Ergänzung; Rekurs; Forderung; Gepfändet; Schuldnerin; Rekurrenten; Ergänzungspfändung; Vollzogene; Morger; Erwägung; Betreibungsamtes; Recht
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