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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 114 LEF dal 2021

Art. 114 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 114

245

Trascorso il termine di partecipazione di trenta giorni, l’ufficio d’ese­cuzione notifica senza indugio una copia degli atti di pignoramento ai creditori e al debitore.

245 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 114 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170084Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibungs; SchKG; Beschwerdeführer; Ferien; Betreibungsferien; Vorinstanz; Pfändung; Betreibungshandlung; Dungsurkunde; Pfändungsurkunde; Zollikon; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Kanton; Zustellung; Obergericht; Aufschiebende; Beschluss; Zugestellt; Betreibungsamt; Frist; Beschwerdeführers; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Meilen; Schuldner; Bezirksgericht; Küsnacht-Zollikon-Zumikon
ZHPS150208Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) Beschwerde; Pfändung; Beschwerdeführerin; Instanz; Betreibung; Betreibungs; Dungsurkunde; Vorinstanz; Pfändungsurkunde; Recht; SchKG; Betreibungsamt; Rechtsvorschlag; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Rüge; Erhoben; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Dietikon; Akten; Fehle; Verwiesen; Wonach; Einkommen; Vorinstanzlichen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
81 III 109Die Teilnahme an einer Pfändung (Art. 110 SchKG) tritt nicht von selbst ein, sondern wird durch eine Verfügung des Betreibungsamtes (Ergänzungspfändung oder Mitteilung des Anschlusses an den Schuldner) hergestellt. Kann eine vom Betreibungsamt zunächst versäumte Anschlussverfügung später nachgeholt werden? Pfändung; Betreibung; Betreibungs; Gläubiger; Anschluss; Betreibungsamt; Teilnahme; Hässig; Schuldner; Liegenschaft; SchKG; Zurzach; Pfände; Fortsetzung; Verfügung; Fortsetzungsbegehren; Gauch; Entscheid; Ergänzung; Rekurs; Forderung; Gepfändet; Schuldnerin; Rekurrenten; Ergänzungspfändung; Vollzogene; Morger; Erwägung; Betreibungsamtes; Recht
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