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Obligationenrecht (OR)

Art. 114 OR vom 2023

Art. 114 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 114

1 Geht eine Forderung infolge ihrer Erfüllung oder auf andere Weise unter, so erlöschen alle ihre Nebenrechte, wie namentlich die Bürg­schaften und Pfandrechte.

2 Bereits erlaufene Zinse können nur dann nachgefordert werden, wenn diese Befugnis des Gläubigers verabredet oder den Umständen zu entnehmen ist.

3 Vorbehalten bleiben die besonderen Vorschriften über das Grund­pfandrecht, die Wertpapiere und den Nachlassvertrag.

B. Aufhebung durch Überein­kunft >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 114 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190334BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Verfahren; Gesuchsgegnerin; Gericht; Frist; Eintrag; Grundbuch; Eintragung; Partei; Verfügung; Grundbuchamt; Bauhandwerkerpfandrecht; Dispositiv; Ordentliche; Einzelgericht; Pfandrecht; Bezahlt; Klage; Dispositiv-Ziffer; Schuldner; Ordentlichen; Entscheid; Teilbetrag; Stellung; Parteien; Definitiv; Eingabe; Forderung; Tigen
ZHLB160043ForderungKlagten; Beklagten; Kommission; Fahrzeug; Partei; E-Mail; Berufung; Recht; Verkauf; Beweis; Vertrag; Klägers; Vorinstanz; Urteil; Betreibung; Parteien; Kommissionsvertrag; Zeuge; Bruder; Porsche; Mail-Adresse; Verkaufs; E-Mail-Adresse; Fahrzeuges; Rechnung; Zusammenhang
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2000 104104 Grundstückgewinnsteuer (§ 67 StG).- Bei Rückübertragung einer Liegenschaft innert 5 1/2 Monaten wirdmangels Erzielung eines Gewinnes keine Grundstückgewinnsteuererhoben. Grundstückgewinnsteuer; Vertrag; Aufhebung; Kaufvertrag; Liegenschaft; Gewinn; Rechtsverhältnis; Aufhebungsvertrag; Erzielt; Erhoben; Erfüllt; Sachen; Vertrages; Steuern; Literatur; Rechtsverhältnisses; Abgeschlossene; Vertreten; Erzielte; Kaufpreis; Forderung; Kantonale; Mangels; Käufer; Berücksichtigung; Wurde; Spezialbesteuerung; Guhl; Zufliesst; Veräusserer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 366Klagelegitimation bei verpfändeter Forderung; Einziehungsrecht gemäss Art. 906 Abs. 1 ZGB. Der Pfandgläubiger erhält lediglich ein Sicherungsrecht an der verpfändeten Forderung; ihr Inhaber bleibt der Verpfänder. Dieser kann die Forderung kraft seines Einziehungsrechts auf dem Klageweg geltend machen, ohne dass es hierfür der Zustimmung des Pfandgläubigers bedürfte (E. 2). Forderung; Pfandgläubiger; Verpfänder; Rechtsöffnung; Urteil; Verpfändet; Verpfändete; Einziehung; Klage; Pfandgläubigers; Rechtsöffnungstitel; Einwilligung; Pfandgläubigerinnen; Zustimmung; Einziehungsrecht; Verpfändung; Berufung; Schuldner; Verpfändeten; Vorliegend:; Stadt; Recycling; Definitiven; Beurteilung; Urteils; Bundesgericht; Teilweise; Obergericht
122 III 88Abschlagszahlungen aus Miet- und Pachtzinsen im Falle mehrerer Betreibungen von Grundpfandgläubigern (Art. 95 Abs. 2 VZG). Betreiben mehrere Grundpfandgläubiger den Schuldner auf Verwertung des nämlichen Grundstückes, so kann derjenige unter ihnen, der sich darüber ausgewiesen hat, dass seine Forderung vom Schuldner anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist, nur im Einverständnis mit allen anderen oder nach Aufstellung eines Kollokationsplanes Abschlagszahlungen aus Miet- und Pachtzinsen erhalten, in welchem Stadium auch immer die verschiedenen Betreibungen sich befinden. Créancier; Poursuite; été; Créance; état; Acompte; Créanciers; Réalisation; Poursuivant; Acomptes; Loyers; Constaté; Débiteur; Gagiste; Poursuites; Position; Accord; Banque; Immeuble; Constatée; Collocation; Reconnue; Cantonale; Paiement; Gagistes; Garantie; Définitif; Distribution; Plusieurs

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5757/2015Mehrwertsteuer Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Forderung; Einbarung; Vereinbarung; Träge; Zahlung; Recht; Vertrag; Forderungen; Leistung; Factor; Gruppe; Steuer; Zahlungs; Akten; Mehrwertsteuer; MWSTG; Vorinstanz; Factoring; Zahlungsregulierung; Urteil; Zahlungsregulierung Lieferant; Vereinbarung; Gesellschaft; Leistungen
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