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Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS)

Art. 114 CCS dal 2022

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Art. 114

Assicurazione contro la disoccupazione

1 La Confederazione emana prescrizioni sull’assicurazione contro la disoccupazione.

2 In tale ambito si attiene ai principi seguenti:

a.
l’assicurazione garantisce un’adeguata compensazione della perdita di gua­dagno e sostiene misure volte a prevenire e a combattere la disoccupazione;
b.
l’affiliazione è obbligatoria per i dipendenti; la legge può prevedere ecce­zioni;
c.
chi esercita un’attività indipendente può assicurarsi facoltativamente.

3 L’assicurazione è finanziata con i contributi degli assicurati; la metà dei contributi dei dipendenti è a carico del datore di lavoro.

4 La Confederazione e i Cantoni forniscono prestazioni finanziarie in caso di circo­stanze straordinarie.

5 La Confederazione può emanare prescrizioni in materia di assistenza ai disoccupati.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 04 205Art. 14 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AVIG; Art. 13 Abs. 1bis AVIV. Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit. Kumulation von Tatbeständen. Die Kumulationsmöglichkeit der Befreiungstatbestände der Krankheit und des Wegfalls der Betreuung einer pflegebedürftigen Person ist zu bejahen. Insoweit ist die in Rz. B148 des Kreisschreibens des Staatssekretariats für Wirtschaft über die Arbeitslosenentschädigung (Ausgabe Januar 2003) festgeschriebene Verwaltungspraxis nicht bundesrechtskonform. Beitragszeit; Arbeit; Befreiung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Rahmenfrist; Mutter; Arbeitslosenkasse; Erfüllt; Person; Beschäftigung; Einsprache; Erwerbstätigkeit; Ereignis; Krankheit; Pflegebedürftige; Pflege; Unselbständige; Beitragspflichtige; Befreiungsgr; Krank; Anspruch; Betreuung; Pflegeheim; Arbeitsverhältnis; Arbeitslosenentschädigung; Wirtschaft; Hausarzt; Kreisschreiben
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 V 105Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst. Nebst der Überzeitentschädigung ist auch die Überstundenentschädigung vom versicherten Verdienst ausgenommen (Präzisierung von BGE 116 V 281). Arbeit; Verdienst; Überzeit; Überstunden; Entschädigung; Normale; Überstundenentschädigung; Urteil; Verdienstes; Arbeitslosenversicherung; Hinaus; übliche; Verwaltungsgericht; Erzielt; Arbeitnehmer; Geleistet; Überzeitentschädigung; Überstundenarbeit; Recht; Bildet; Arbeitslosenkasse; Kantons; Vertraglich; Normalerweise; Geltende; Normalarbeitszeit; Entfallenden; Überzeitarbeit; Erzielte; Bildet
125 II 591Art. 40 GSchG, Art. 42 GSchV, Art. 6,7 NHG und Art. 18 ff. NHG, Art. 8 ff. BGF, Art. 23 WRG und Art. 4 Auenverordnung: Dauerbewilligung zur jährlichen Spülung des Ausgleichsbeckens einer Kraftwerkanlage. Pflicht zur Entfernung angesammelter Sedimente aus einer Stauanlage. Gesetzliche Grundlagen zur Bewilligung der gewählten Entfernungsmethode. Art. 42 der am 1.1.1999 in Kraft getretenen GSchV ist dem Wortlaut nach restriktiver als Art. 40 GSchG. Diese Vorschrift ist dennoch gesetzeskonform (E. 4-6). Überprüfung des gestützt auf Art. 7 NHG erstatteten Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (E. 7). Aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung mit Einbezug verschiedener Entfernungsmethoden erweist sich die hier bewilligte jährliche Spülung des Ausgleichsbeckens als gesetzmässig. Insbesondere wird dem qualifizierten Schutz gemäss Art. 6 f. NHG sowie Art. 4 Auenverordnung durch die strengen Auflagen der angefochtenen Bewilligung hinreichend Rechnung getragen (E. 8 und 9). Spülung; Gutachten; Interesse; Sedimente; Spülungen; Interessen; Rempen; Spülverfahren; Wägital; Beschwerde; Rempenbecken; Wasser; GSchV; Bewilligung; Entfernung; Auswirkungen; GSchG; Delta; Schutz; Beschwerdeführer; Gewässer; Kraftwerk; Aahorn; Sedimenten; Wirtschaftlich; Recht; Verwaltungsgericht; Sachverhalt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3043/2011EnteignungRicht; Schätzung; Kommission; Zungskommission; Schätzungskommission; Bundes; Eidgenössische; Sischen; Genössischen; Eidgenössischen; Beschwerde; Instanz; Taggeld; Selbständig; Kostenverordnung; Vorinstanz; Recht; Mitglied; Arbeit; Mitglieder; Recht; Führerin; Deführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Kreis; Rechnung; Bundesverwaltungsgericht; Erwerbend
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