Codice civile svizzero (CCS)
Der Art. 113 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 113 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SH | Nr. 40/2005/23° | Art. 111 Abs. 1 ZGB; Art. 53 und Art. 160b ZPO. Scheidung auf gemeinsames Begehren; prozessuale Folgen bei fehlendem Beleg über die Wohnkosten | Scheidung; Beleg; Belege; Scheidungsbegehren; Vereinbarung; Gemeinsame; Partei; Parteien; Kanton; Belegen; Begehren; Scheidungsfolgen; Wohnkosten; Einzutreten; Kantonsgericht; Gericht; Anhörung; Fehlende; Notwendigen; Zureichen; Frist; Prüfen; Einzureichen; Säumnisfall; Androhung; Fankhauser; Angemessenheit |
GR | ZK1-09-11 | Nebenfolgen Ehescheidung | Kinde; Kinder; Vater; Berufung; Proz; Eltern; Recht; Mutter; Kindes; Besuch; Gutachter; Elternteil; Partei; Sorge; Woche; Parteien; Wochen; Unterhalt; Elterliche; Gutachterin; Gutachten; Wochenend; Gemeinsame; Besuchs; Urteil; Wochenende; Berufungskläger; Vorinstanz; Bezirksgericht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2005 1 | I. ZivilrechtA. Familienrecht1 Art. 111 Abs. 2, 113 und 116 ZGB.Die Bedenkzeit gemäss Art. 111 Abs. 2 ZGB ist auch im Rahmen vonArt. 116 ZGB zwingend zu beachten. Die Parteien sind mit der Eröffnungder Bedenkfrist auf die Rechtsfolgen einer Nichtbestätigung desScheidungswillens ausdrücklich hinzuweisen.... | Scheidung; Klage; Scheidungswillen; Steck; Meinsames; Partei; Begehren; Reusser; Rumo-Jungo; Gemeinsames; Fankhauser; Verfahren; Klage; Setzung; Sutter/; Scheidungswillens; Freiburghaus; Parteien; Sutter/Freiburghaus; Gemeinsamen; Widerklage; Bedenkzeit; Dungsbegehrens; Recht; Zivilrecht; Ehegatte; Verfahrens; Abweisung; Scheidungsbegehrens; Kommentar |
AG | AGVE 2000 12 | 12 §§ 112, 113 lit. c und 114 Abs. 1 ZPO.Die Nichtbestätigung bzw. der Widerruf des gemeinsamen Scheidungsbegehrens gemäss Art. 111 und 112 ZGB stellt keinen Klagerückzug imSinne von § 114 Abs. 1 ZPO dar, weshalb die Kostenverteilung gestütztauf § 112 resp. 113 lit. c ZPO und nicht gestützt auf § 114... | Scheidung; Partei; Widerruf; Klage; Sutter/Freiburghaus; Recht; Parteien; Scheidungsklage; Regel; Bestätigen; Sutter/Freiburghaus; Vorliegen; Obergericht; Kommentar; Bestätigung; Scheidungsbegehren; Nehmen; Dungswillen; Vorliegenden; Meinsamen; Widerrufs; Gehrens; Meinsames; Begehren; Klagerückzug; Verfahren; Aufzuerlegen; Weisung; Scheidungswille; Vorzunehmen |
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