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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 113 CCP de 2023

Art. 113 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 113

Statut

1 Le prévenu n’a pas l’obligation de déposer contre lui-même. Il a notamment le droit de refuser de déposer et de refuser de collaborer à la procédure. Il est toutefois tenu de se soumettre aux mesures de contrainte prévues par la loi.

2 La procédure est poursuivie même si le prévenu refuse de collaborer.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 113 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210555MordSchuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Verstorbene; Richt; Asservat-Nr; Aussage; Verstorbenen; Beweis; Asservate-Nr; Aussagen; Recht; Urteil; DNA-Spur; Person; Besitz; Video; Staat; Bundesgericht; Hinweis; Tatort; Bundesgerichts; Wattetupfer; Privatkläger; Genugtuung; Staatsanwalt; Einvernahme; Vorinstanz
ZHSB220211Irreführung der RechtspflegeSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beweis; Vorinstanz; Recht; Urteil; Berufung; Aussage; Gutachten; Person; Gericht; Anzeige; Recht; Versicherung; Schaden; Fahrzeug; Staatsanwaltschaft; Aussagen; Motiv; Bundesgericht; Prot; Auffahrunfall; Hinweis; Bundesgerichts; Beweise; Geldstrafe; Verfahren; Unfall
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.44 (AG.2021.225)mehrfacher BetrugBerufung; Berufungsklägerin; Pakete; Stellt; Mobilfunkverträge; Werden; Worden; Unterschrift; Hätte; Urteil; Weiter; Betrug; Sprechen; Vorinstanz; Erstellt; Erhalten; Unterschriften; Beweis; Umstände; Anklage; Täter; Betrugs; Gleich; Unterzeichnet; Welche; Diesen; Entsprechen; Diesem; Gewesen; Entsprechend
BSBES.2019.261 (AG.2020.692)Öffentlichkeitsfahndung (Internetfahndung) mit unverpixelten FotosPerson; Schwer; Beschwerde; öffentlich; Beschwerdeführer; Öffentlichkeit; Staatsanwalt; Werden; Staatsanwaltschaft; Liegen; Öffentlichkeitsfahndung; Vorliegen; Vorliegend; Tatverdacht; Verpixelt; Verfahren; Fahndung; Verpixelte; AaO; Personen; Medien; Bewilligt; öffentliche; Gewalt; Interesse; Stellt; Publikation; Bewilligte; Stehen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 97Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). Person; Verfahren; Recht; Schuldig; Beschuldigt; Auskunftsperson; Rechtskräftig; Zeuge; Beschuldigte; Zeugin; Einzuvernehmen; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Abzuklärende; Prozess; Urteil; Rechtskräftige; Verurteilt; Personen; Hinweis; Bundesgericht; Verurteilung; Zeugen; Beteiligt; Aussagen; Beschuldigten; Zusammenhang
144 IV 28Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen (E. 1.3). Auskunftsperson; Person; Aussage; Zeuge; Zeugnis; Zeugin; Schuldig; Einvernahme; Zeugnisverweigerungsrecht; Zeugen; Beschuldigt; Polizei; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerde; Aussageverweigerungsrecht; Staatsanwalt; Einzuvernehmen; Befragt; Verwertbar; Recht; Verpflichtet; Auskunftspersonen; Aussagen; Einzuvernehmende; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Ehefrau; Befragung; Prozess

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4032/2016Asylverfahren (Übriges)Beschwerde; Vermögenswert; Beschwerdeführer; Beschwerdeführenden; Akten; Beweis; Vermögenswertabnahme; Sonderabgabe; Verfahren; Vermögenswerte; Person; Recht; Herkunft; Verfügung; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Sozialhilfe; Schweiz; Urteil; Sachverhalt; Betrag; Beweismittel; Bundesverwaltungsgericht; Gestellten; Erwerbseinkommen; Zeuge; Summe; BVGer; AsylV

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2021.13, BP.2021.31Beschwerde; öffnen; Hinzufügen; Filter; Siegelung; Verfahren; Unterlagen; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahrens; Durchsuchung; Akten; Entscheid; Verfahrensakten; Entscheide; Recht; Urteil; Behörde; FINMA; Interesse; Auskünfte; Geheimhaltung; Papiere; Verdacht; Untersuchung; Urteile; Rechtlich; Geschützte
CA.2020.10Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; FINMA; Berufung; Urteil; Verfahren; öffnen; Hinzufügen; Filter; Vorinstanz; Verfahren; Bundes; Beweis; Rechtlich; Recht; Rechtliche; Möge; Verdacht; Entscheid; Person; Vermögenswerte; Aussage; Prozess; Entscheide; BStGer; Verfahrens; Enforcementverfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HinweiseViktor Lieber Kommentar zur Schweizeri- schen Strafprozessordnung [StPO]2014
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