Nehmen neue Gläubiger an einer Pfändung teil oder wird eine Pfändung ergänzt, so wird dies in der Pfändungsurkunde nachgetragen.
236 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
3. Zustellung an Gläubiger und SchuldnerKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS110192 | Kostenrechnung (Beschwerde über das Betreibungsamt Fällanden) | Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Betreibung; Position; Pfändung; Betreibungsamt; Stellung; A-Post; Zustellung; Gebühr; Brief; Vorinstanz; Betreibungsamtes; Versand; Kostenrechnung; Positionen; Gungen; Mitteilung; Entscheid; Abschrift; Beschwerdeführers; Dungsurkunde; Termin; Mitteilungen; Vorladung; Pfändungsurkunde; Parallel |
GR | KSK-09-66 | Pfändung (Anschlusspfändung; pfändbare Lohnquote/Notbedarf; | Pfändung; Beschwerde; Schuldner; Betreibung; Lohnpfändung; Beschwerdeführer; Gruppe; Betreibungsamt; Kollektivgesel; Kanton; Kollektivgesellschaft; Pfändungsgruppe; Liquidation; SchKG; Gläubiger; Gepfändet; Kinder; Notbedarf; Liquidationsanteil; Pfändungsurkunde; Erben; Arbeit; Kantons; Anschluss; Arrest; Schuldners; Fallen; Pfändbare; Wohnung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
103 Ia 58 | Art. 88 OG; Beschwerdelegitimation öffentlichrechtlicher Korporationen. Eine öffentlichrechtliche Anstalt des Kantons (hier: eine Beamtenpensionskasse) kann, auch wenn sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, gegen einen Entscheid der ihr in ihrem hoheitlichen Funktionsbereich übergeordneten staatlichen Rechtsmittelinstanz nicht staatsrechtliche Beschwerde führen. | Beschwerde; Recht; Staat; Kasse; Beamten; öffentlichrechtlich; öffentlichrechtliche; Verwaltung; Entscheid; Luzern; Pensionskasse; Staatsrechtliche; Verwaltungsgericht; Anstalt; Staatlich; Kanton; Staatliche; Mitglied; Staates; Angefochtene; Staatlichen; Privatrechtes; Träger; Korporation; Beschwerdeführerin; Kantons; Beamtengesetzes; Korporationen; Urteil |