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Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI)

Art. 113 LEI de 2021

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Art. 113

1 Kanton und Gemeinden sorgen für eine ausreichende und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung.

2 Sie fördern die Gesundheitsvorsorge.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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