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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 112 ZPO vom 2021

Art. 112 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 112 Stundung, Erlass, Verjährung und Verzinsung der Gerichtskosten

1 Gerichtskosten können gestundet oder bei dauernder Mittellosigkeit erlassen werden.

2 Die Forderungen verjähren zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens.

3 Der Verzugszins beträgt 5 Prozent.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 112 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU210117Forderung / Gesuch um KostenerlassBeschwerde; Beschwerdeführer; Friedensrichteramt; Kostenerlass; Entscheid; Bezirksgericht; Rechtsmittel; Bülach; Verfahren; Obergericht; Antrag; Aufsicht; Friedensrichteramtes; Partei; Verfügung; Angefochten; Behandlung; Ersuchte; Erlass; Angefochtenen; Parteien; Verfahrens; Begründet; Gezeigt; Oberrichter; Obergerichts; Bundesgericht; Rechtspflege; Unentgeltliche; Sinne
ZHPF220048Ausschlagung / KostenBeschwerde; Beschwerdeführer; Erlass; Entscheid; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Gesuch; Beschwerdeführers; Gerichtskosten; Erben; Obergericht; Vorinstanzliche; Gewährung; Uster; Rechtspflege; Summarischen; Erbschaft; Bezirks; Unentgeltlichen; Bemerkung; Formular; Gebühren; Angefochten; Dispo-Ziff; Dispositivziffer; Entscheids; Erlassgesuch; Begründung; Vorinstanzlichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 18. Juli 2019 (CB190048-L)Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Akten; Verfahren; Bezirksgericht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Akteneinsicht; Unentgeltliche; Beschluss; Obergericht; Aufsicht; Verfahrens; Unentgeltlichen; Betreibungsamt; Vorliege; Verwaltungskommission; Beschwerdeführers; Begründet; SchKG; Gewährung; Rechtspflege; Rechtsverweigerung; Aufsichtsbeschwerde; Anspruch; Armen; Obergerichts
ZHVW180002KostenerlassGesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Entscheid; Kostenerlass; Obergericht; Kanton; Rekurs; Erlass; Verfahrens; Kantons; Entscheide; Inkasso; Obergerichts; Verwaltungskommission; Beschluss; Inkassos; Rekurskommission; Unentgeltliche; Kostenerlassgesuch; Vorliegenden; Zentrale; Begründung; Abgewiesen; Rechtsmittel; Gesuchstellers; Prozess; Handelsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 419 (4A_428/2020)
Regeste
Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2).
Verjährung; Beschwerde; Instanz; Rechtsstreit; Befasste; Beginnt; Klage; Befassten; Urteil; Rechtsmittel; Entscheid; Abschluss; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Forderung; Rechtskraft; Abgeschlossen; Endentscheid; Verjährungsfrist; Revision; Verfahren; Beschwerdeführerin; Berufung; Rechtshängigkeit; Rechtsstreits; Verfahrens; Formell; Verjährungsrecht; Verjähren
113 Ia 433Art. 4 BV; Kantonales Zivilprozessrecht. a) Es ist nicht willkürlich, wenn im Bündner Zivilprozess die richterliche Fragepflicht gemäss Art. 112 Abs. 1 ZPO auf Beweisofferten nicht unbesehen angewendet wird (E. 1). b) Die Verhandlungsmaxime gemäss Art. 156 Abs. 2 und 3 der Bündner ZPO wird in willkürlicher Weise verletzt, wenn die Klage mangels Beweisen abgewiesen wird, obwohl die nicht bewiesene Tatsache aufgrund der Vorbringen und des Verhaltens der Parteien eindeutig zugestanden ist (E. 4). Beschwerde; Beschwerdegegner; Beweis; Klage; Grundbuch; Kantonsgericht; Willkürlich; Wendet; Partei; Vorbringen; Bündner; Beschwerdeführerin; Behauptung; Angewendet; Zugestanden; Ausführung; Zivilprozess; Grundbucheintrag; Beschwerdegegners; Verhalten; Candrian; Tatsache; Worden; Rüge; Ausführungen; Fragepflicht; Graubünden; Grundbucheintragung; Richter; Bestritten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hinweis Jenny Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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