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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 112 StPO vom 2020

Art. 112 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 112 Strafverfahren gegen Unternehmen

1 In einem Strafverfahren gegen ein Unternehmen wird dieses von einer einzigen Person vertreten, die uneingeschränkt zur Vertretung des Unternehmens in zivilrechtlichen Angelegenheiten befugt ist.

2 Bestellt das Unternehmen nicht innert angemessener Frist eine solche Vertretung, so bestimmt die Verfahrensleitung, wer von den zur zivilrechtlichen Vertretung befugten Personen das Unternehmen im Strafverfahren vertritt.

3 Wird gegen die Person, die das Unternehmen im Strafverfahren vertritt, wegen des gleichen oder eines damit zusammenhängenden Sachverhalts eine Strafuntersuchung eröffnet, so hat das Unternehmen eine andere Vertreterin oder einen anderen Vertreter zu bezeichnen. Nötigenfalls bestimmt die Verfahrensleitung zur Vertretung eine andere Person nach Absatz 2 oder, sofern eine solche nicht zur Verfügung steht, eine geeignete Drittperson.

4 Wird wegen des gleichen oder eines damit zusammenhängenden Sachverhalts sowohl ein Verfahren gegen eine natürliche Person wie auch ein Verfahren gegen ein Unternehmen geführt, so können die Verfahren vereinigt werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 112 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSK1-11-5mehrfache fahrlässige Tötung etcBerufung; Stanz; Schrift; Instanz; Akten; Handlung; Anklage; Strasse; Schnee; Recht; Unfal; Verfahren; Recht; Verhandlung; Unfall; Staat; Urteil; Aufwand; Staatsanwalt; Strassen; Busse; Wesen; Suchung; Klagt; Umstände; Ketten; Werden

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-7017/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Beschwerde; Deführerin; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Zeuge; Vorinstanz; Organ; Verfahren; Urteil; Verfahren; Person; Partei; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Untersuchung; Einvernahme; Zeugen; Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Rechtlich; Unternehmen; Auskunfts; Rechtliche; Zwischenverfügung; Organe; Nommen; Aussage; Kartell
B-6483/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Partei; Person; Rechtlich; Kartell; Zeugen; Rechtliche; Bundesverwaltungsgericht; Zeugin; Konzern; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; MwH; Verwaltungsverfahren; Aussage; Auskunft; Rechtlichen; Untersuchung; Trete

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.41Kanton; Verfahren; Verfahrens; Unternehmen; Verfahrensakten; Ordner; Gericht; Schwyz; Frauenfeld; Gesuch; Kantons; Gerichtsstand; Unternehmens; Behörde; Person; Thurgau; Blauer; Zuständig; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Behörden; Taten; Betrug; Betrugs; Entscheid; Grauer; Bezug; Behörden
BB.2019.100Vereinigung von Verfahren (Art. 30 StPO). Verfahrenssprache (Art. 3 StBOG).Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerdeführerin; Bundesstrafgerichts; Unternehmen; Verfahren; Urteil; Barkeit; Person; Beschwerdekammer; Verfügung; Mittäter; Bundesgerichts; Partei; Rechtsanwalt; MwH; Vereinigung; Vorgeworfen; Entschädigung; Sachverhalt; Unternehmens; Rechtshilfe; Geldwäscherei; Teilnehmer; Taten; Hinweisen; Wird
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