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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 112 StGB vom 2021

Art. 112 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 112

176

1 Mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren wird bestraft, wer im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt einen Angriff richtet:

a.
gegen die Zivilbevölkerung als solche oder gegen Zivilperso­nen, die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen;
b.
gegen Personen, Einrichtungen, Material oder Fahrzeuge, die Teil einer humanitären Hilfsmission oder einer friedenser­haltenden Mission in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945177 sind, solange sie vom humanitären Völkerrecht geschützt sind;
c.
gegen zivile Objekte, unverteidigte Siedlungen oder Gebäude oder gegen entmilitarisierte Zonen, die kein militärisches Ziel darstellen;
d.
gegen Sanitätseinheiten, Gebäude, Material oder Fahrzeuge, die ein Schutzzeichen des humanitären Völkerrechts verwen­den oder deren geschützter Charakter auch ohne Schutzzeichen erkennbar ist, Krankenhäuser oder Sammelplätze für Kranke und Verwundete;
e.
gegen Kulturgut oder mit seinem Schutz betraute Personen oder seinem Transport dienende Fahrzeuge, gegen Gebäude, die religiösen Handlungen, der Kunst, Erziehung, Wissenschaft oder Wohltätigkeit dienen, solange sie vom humanitären Völkerrecht geschützt sind.

2 In besonders schweren Fällen von Angriffen gegen Personen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt werden.

3 In weniger schweren Fällen kann auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr erkannt werden.

176 Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 18. Juni 2010 über die Änderung von Bundesge-setzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 4963; BBl 2008 3863).

177 SR 0.120


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 112 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220030Versuchter MordSchuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägers; Gericht; Berufung; Richts; Verteidigung; Vorinstanz; Aussage; Urteil; Habe; Recht; Aussagen; Messer; Desgericht; Entscheid; Verletzung; Versuchte; Landes; Bundesgericht; Tötung; Stich; Punkt; Sinne; Staatsanwaltschaft; Gericht; Verletzungen
ZHSB210555MordSchuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Verstorbene; Richt; Asservat-Nr; Aussage; Verstorbenen; Beweis; Asservate-Nr; Aussagen; Recht; Urteil; DNA-Spur; Person; Besitz; Video; Staat; Bundesgericht; Hinweis; Tatort; Bundesgerichts; Wattetupfer; Privatkläger; Genugtuung; Staatsanwalt; Einvernahme; Vorinstanz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUKG 01 01 8Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen.Angeklagte; Angeklagten; Schoss; Schuss; Schüsse; Einbrecher; Männer; Geschossen; Recht; Richtung; Täter; Flucht; Notwehr; Angriff; Tötung; Fasz; Akten;Recht; Waffe
BSSB.2016.128 (AG.2018.205)Mord (BGer 6B_492/2018 vom 13.11.18)Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägers; Urteil; Werden; Erfahren; Appellationsgericht; Welche; Verteidiger; Aussagen; Gestellt; Gericht; Verteidigung; Vorinstanz; Zweitinstanzliche; Privatkläger; Strafzumessung; Eingabe; Beweis; Verfahren; Selbst; Erhalten; Seiner; Erstinstanzliche; Strafvollzug; Berufungsbegründung; Verfügung; Protokoll; Schuld; Aufgrund
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 61Art. 112 und 49 StGB; Mord; Konkurrenz bei mehreren Mordtaten. Zusammenfassung der Kriterien zur Abgrenzung des Mordes von der vorsätzlichen Tötung (E. 4). Auf lebenslängliche Freiheitsstrafe kann bei Strafschärfung infolge Konkurrenz erkannt werden, wenn der Täter mehrere mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten begangen hat (E. 6). Peine; Courant; Recourant; L'auteur; Consid; Assassinat; Victime; Particulière; Qu'il; Privative; Canton; Liberté; Infraction; Absence; Circonstance; Avait; Prononcé; été; Commis; Luxembourg; L'acte; Particulièrement; L'assassin; Toute; Cantonale; Pénal; Même; Homme; Circonstances; D'une
127 IV 10Art. 112 StGB; Kriterien für die Mordqualifikation. Vorleben und Verhalten nach der Tat sind für die Mordqualifikation nur heranzuziehen, soweit sie tatbezogen sind und ein Bild der Täterpersönlichkeit geben (E. 1a). In einem Vater-Tochter-Konflikt wirken immer auch kulturelle Muster mit. Doch ist nicht eine Kultur zu beurteilen, sondern eine Tat und ihr Täter (E. 1d). Der Vater, der die Tochter "mit dem Tode bestraft", weil sie sich nicht fügt, handelt besonders verwerflich (E. 1f). Die Änderung der rechtlichen Qualifikation führt in casu nicht zu einer Erhöhung des Strafmasses (E. 2-5). Tochter; Vorinstanz; Tötung; Verurteilte; Täter; Familie; Staatsanwaltschaft; Hintergr; Qualifikation; Verurteilten; Nichtigkeitsbeschwerde; Krass; Konflikt; Kulturelle; Vorsätzliche; Schweiz; Lebens; Beweggr; Integration; Vater; Gehandelt; Gutachten; Egoistisch; Kultur; Urteil; Gesamtwürdigung; Zumessung; Vorsätzlichen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.100Vereinigung von Verfahren (Art. 30 StPO). Verfahrenssprache (Art. 3 StBOG).Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerdeführerin; Bundesstrafgerichts; Unternehmen; Verfahren; Urteil; Barkeit; Person; Beschwerdekammer; Verfügung; Mittäter; Bundesgerichts; Partei; Rechtsanwalt; MwH; Vereinigung; Vorgeworfen; Entschädigung; Sachverhalt; Unternehmens; Rechtshilfe; Geldwäscherei; Teilnehmer; Taten; Hinweisen; Wird

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, FingerhuthPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen2008
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