E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code pénal suisse (CPS)

Art. 112 CPS de 2020

Art. 112 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 11211. Homicide / Assassinat

Assassinat

Si le délinquant a tué avec une absence particulière de scrupules, notamment si son mobile, son but ou sa façon d’agir est particulièrement odieux, il sera puni d’une peine privative de liberté à vie ou d’une peine privative de liberté de dix ans au moins.2


1 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 23 juin 1989, en vigueur depuis le 1er janv. 1990 (RO 1989 2449; FF 1985 II 1021).
2 Nouvelle teneur du membre de phrase selon le ch. II 1 al. 16 de la LF du 13 déc. 2002, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 3459; FF 1999 1787).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 112 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220030Versuchter MordSchuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägers; Gericht; Berufung; Richts; Verteidigung; Vorinstanz; Aussage; Urteil; Habe; Recht; Aussagen; Messer; Desgericht; Entscheid; Verletzung; Versuchte; Landes; Bundesgericht; Tötung; Stich; Punkt; Sinne; Staatsanwaltschaft; Gericht; Verletzungen
ZHSB210555MordSchuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Verstorbene; Richt; Asservat-Nr; Aussage; Verstorbenen; Beweis; Asservate-Nr; Aussagen; Recht; Urteil; DNA-Spur; Person; Besitz; Video; Staat; Bundesgericht; Hinweis; Tatort; Bundesgerichts; Wattetupfer; Privatkläger; Genugtuung; Staatsanwalt; Einvernahme; Vorinstanz
Dieser Artikel erzielt 63 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUKG 01 01 8Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen.Angeklagte; Angeklagten; Schoss; Schuss; Schüsse; Einbrecher; Männer; Geschossen; Recht; Richtung; Täter; Flucht; Notwehr; Angriff; Tötung; Fasz; Akten;Recht; Waffe
BSSB.2016.128 (AG.2018.205)Mord (BGer 6B_492/2018 vom 13.11.18)Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägers; Urteil; Werden; Erfahren; Appellationsgericht; Welche; Verteidiger; Aussagen; Gestellt; Gericht; Verteidigung; Vorinstanz; Zweitinstanzliche; Privatkläger; Strafzumessung; Eingabe; Beweis; Verfahren; Selbst; Erhalten; Seiner; Erstinstanzliche; Strafvollzug; Berufungsbegründung; Verfügung; Protokoll; Schuld; Aufgrund
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 61Art. 112 und 49 StGB; Mord; Konkurrenz bei mehreren Mordtaten. Zusammenfassung der Kriterien zur Abgrenzung des Mordes von der vorsätzlichen Tötung (E. 4). Auf lebenslängliche Freiheitsstrafe kann bei Strafschärfung infolge Konkurrenz erkannt werden, wenn der Täter mehrere mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten begangen hat (E. 6). Peine; Courant; Recourant; L'auteur; Consid; Assassinat; Victime; Particulière; Qu'il; Privative; Canton; Liberté; Infraction; Absence; Circonstance; Avait; Prononcé; été; Commis; Luxembourg; L'acte; Particulièrement; L'assassin; Toute; Cantonale; Pénal; Même; Homme; Circonstances; D'une
127 IV 10Art. 112 StGB; Kriterien für die Mordqualifikation. Vorleben und Verhalten nach der Tat sind für die Mordqualifikation nur heranzuziehen, soweit sie tatbezogen sind und ein Bild der Täterpersönlichkeit geben (E. 1a). In einem Vater-Tochter-Konflikt wirken immer auch kulturelle Muster mit. Doch ist nicht eine Kultur zu beurteilen, sondern eine Tat und ihr Täter (E. 1d). Der Vater, der die Tochter "mit dem Tode bestraft", weil sie sich nicht fügt, handelt besonders verwerflich (E. 1f). Die Änderung der rechtlichen Qualifikation führt in casu nicht zu einer Erhöhung des Strafmasses (E. 2-5). Tochter; Vorinstanz; Tötung; Verurteilte; Täter; Familie; Staatsanwaltschaft; Hintergr; Qualifikation; Verurteilten; Nichtigkeitsbeschwerde; Krass; Konflikt; Kulturelle; Vorsätzliche; Schweiz; Lebens; Beweggr; Integration; Vater; Gehandelt; Gutachten; Egoistisch; Kultur; Urteil; Gesamtwürdigung; Zumessung; Vorsätzlichen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.100Vereinigung von Verfahren (Art. 30 StPO). Verfahrenssprache (Art. 3 StBOG).Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerdeführerin; Bundesstrafgerichts; Unternehmen; Verfahren; Urteil; Barkeit; Person; Beschwerdekammer; Verfügung; Mittäter; Bundesgerichts; Partei; Rechtsanwalt; MwH; Vereinigung; Vorgeworfen; Entschädigung; Sachverhalt; Unternehmens; Rechtshilfe; Geldwäscherei; Teilnehmer; Taten; Hinweisen; Wird

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, FingerhuthPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen2008
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz