1 Entscheide, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen, sind den Parteien schriftlich zu eröffnen. Sie müssen enthalten:
2 Wenn es das kantonale Recht vorsieht, kann die Behörde ihren Entscheid ohne Begründung eröffnen. Die Parteien können in diesem Fall innert 30 Tagen eine vollständige Ausfertigung verlangen. Der Entscheid ist nicht vollstreckbar, solange nicht entweder diese Frist unbenützt abgelaufen oder die vollständige Ausfertigung eröffnet worden ist.
3 Das Bundesgericht kann einen Entscheid, der den Anforderungen von Absatz 1 nicht genügt, an die kantonale Behörde zur Verbesserung zurückweisen oder aufheben.
4 Für die Gebiete, in denen Bundesbehörden zur Beschwerde berechtigt sind, bestimmt der Bundesrat, welche Entscheide ihnen die kantonalen Behörden zu eröffnen haben.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | KD210005 | Aufsichtsbeschwerde | Rekurs; Rekurrent; Obergericht; Zürich; Beschwerde; Antrag; Rekurrenten; Grundbuch; Strafkammer; Verfahren; Kantons; Obergerichts; Vorinstanz; Rekursgegner; Aufsichtsbeschwerde; Kommentar; Verwertung; Zürich; Bundesgericht; Einzutreten; Dezember; Verwaltungskommission; September; Entscheid; Administrative; Grundbuchsperre; Verfahrens; Strafkammer; Wirkung |
ZH | LY180035 | Abänderung Scheidungsurteil (vorsorgliche Massnahmen) | Entscheid; Verfügung; Gesuch; Begründete; Verfahren; Partei; Berufung; Recht; Begründung; Parteien; Verfahrens; Begründeten; Aufschiebende; Entscheids; Vollstreckbarkeit; Klägers; Vorinstanzliche; Schriftlich; Bundesgericht; Schriftliche; Antrag; Schutzschrift; Massnahmen; Gericht; Vorinstanz; Vollstreckbar; Zustellung; Treten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | VD.2018.7 (AG.2018.481) | Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung | Rekurrent; Entscheid; Seiner; Aufenthalt; Afghan; Schweiz; Liegen; Afghanistan; Werden; Aufenthalts; Mazar-i-Sharif; Rekurs; Könne; Gemäss; Härtefall; Wegweisung; Zumutbar; Rekurrenten; Gericht; Sicherheitslage; Worden; November; Situation; Basel-Stadt; Person; Konkret; Gestützt; Migration; Herkunft; Zustimmung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 IV 22 (6B_1320/2020) | Regeste Art. 184 Abs. 3 StPO ; Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht. Der aus Art. 184 Abs. 3 Satz 1 StPO fliessende Anspruch, sich zur sachverständigen Person und zu den Gutachterfragen zu äussern, besteht auch bei der Ernennung amtlicher Sachverständiger i.S.v. Art. 183 Abs. 2 StPO (E. 5.4). | Anklage; Anklagesachverhalt; Ständig; Mehrfache; Gallen; Sachverständige; Mehrfachen; Kantons; Verletzung; Person; Beschwerde; Sachverständigen; Urteil; Beweis; Qualifizierte; Waffe; Gutachten; Gehör; Sachbeschädigung; Verkehrsregeln; Amtliche; Fragen; Raubes; Untersuchungsbericht; Motorfahrzeugs; Verweigerung; Entzug; Aberkennung; Tankstellenshop; Sachverständige |
147 I 259 (6B_124/2021) | Regeste Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Ziff. 4 EMRK ; Art. 64a i.V.m. Art. 64b StGB ; verwaltungsgerichtliches Verfahren zur bedingten Entlassung aus der Verwahrung, Beschleunigungsgebot. Art. 6 Ziff. 1 EMRK gewährleistet zahlreiche Rechte. In der Beschwerde ist klarzustellen, welcher Teilgehalt und inwiefern dieser durch die angefochtene Entscheidung konkret verletzt wurde (E. 1.3.2). | Urteil; Beschwerde; Gericht; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Entscheid; Beschwerdeführer; Justiz; Anspruch; Freiheit; Verwahrung; Rechtliche; Verletzung; Bundesgericht; Gerichtliche; Kanton; Entlassung; Mündliche; Verwaltungsgericht; Verhandlung; Kantons; Reich; Bedingte; Freiheitsentzug; Wäre; Justizvollzug; Anhörung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-3171/2020 | Stiftungsaufsicht | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Stiftung; Schenkung; Urteil; Bundes; Fähig; Zweck; Sachwalter; Vorinstanz; Recht; Verfügung; Angefochten; Clinic; Memory; Angefochtene; Bundesverwaltung; Urteils; Bundesverwaltungsgericht; Fähigkeit; Angefochtenen; Entscheid; Aufsicht; Zusammenhang; Sachwalters; Zweckänderung; Aktien; Gutachten; Beurteilung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Seiler | Handkommentar, zu Art. 112 BGG | 2008 |