1 Der Check ist bei Sicht zahlbar. Jede gegenteilige Angabe gilt als nicht geschrieben.
2 Ein Check, der vor Eintritt des auf ihm angegebenen Ausstellungstages zur Zahlung vorgelegt wird, ist am Tage der Vorlegung zahlbar.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | SK1 2019 38 | mehrfacher Betrug, mehrfache Veruntreuung, mehrfache Misswirtschaft und mehrfache Unterlassung der Buchführung | Schuldig; Beschuldigte; Über; Recht; Zahlung; Beschuldigten; Darlehen; Privatkläger; Punkt; Aufgr; Privatklägerin; Verfahren; Berufung; Darlehens; Hotel; Irrtum; Verteidigung; Konten; Tatbestand; Konkurs; Betrug; Rückzahlung; Handlung; Stehend; Verfahrens; Besagte; Sachverhalt; Zeitpunkt; Kanton |
GR | SK1 2019 39 | mehrfacher Betrug, mehrfache Veruntreuung, mehrfache Misswirtschaft und mehrfache Unterlassung der Buchführung | Schuldig; Beschuldigte; Über; Recht; Zahlung; Beschuldigten; Darlehen; Privatkläger; Punkt; Aufgr; Privatklägerin; Verfahren; Berufung; Darlehens; Hotel; Irrtum; Verteidigung; Konten; Tatbestand; Konkurs; Betrug; Rückzahlung; Handlung; Stehend; Verfahrens; Besagte; Sachverhalt; Zeitpunkt; Kanton |