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Obligationenrecht (OR)

Der Art. 1110 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
121 III 69Art. 1112 OR. Grobfahrlässige Entgegennahme eines Checks vom Nichtberechtigten. Begriff des Abhandenkommens im Sinne von Art. 1112 OR (E. 3a). Ansprüche des Berechtigten gegen die Bank, die bösgläubig oder grobfahrlässig einen Check vom Nichtberechtigten entgegengenommen hat (E. 3b). Prüfungs- und Erkundigungspflichten der Bank bei der Entgegennahme von Checks; Begriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 1112 OR (E. 3c). Prüfungspflicht bei der Kontoeröffnung (E. 3d). Berücksichtigung von Umständen, für die der Berechtigte einzustehen hat (E. 4). Check; Checks; Firma; Konto; Schaden; Kunde; Kunden; Umstände; Urteil; Fahrlässig; Prüfung; Recht; Berechtigte; BAUMBACH/HEFERMEHL; Grobe; Prüfungs; Organ; Vorinstanz; Schadenersatz; Datensysteme; Firma; BAUMBACH/HEFERMEHL; Umständen; Prüfen; Grobfahrlässig; Entgegennahme; Verpflichtet; Kontoeröffnung; Fahrlässigkeit; Sinne
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