E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 111 OR de 2022

Art. 111 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 111

Celui qui promet à autrui le fait d’un tiers, est tenu à des dommages-intérêts pour cause d’inexécution de la part de ce tiers.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 111 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220001RechtsöffnungGarant; Garantie; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Beschwerde; Vertrag; Garantievertrag; Recht; Bürgschaft; Vorinstanz; Partei; Parteien; Verpflichtung; Leasing-Vertrag; Zahlung; Gesuchsgegners; Leistung; Entscheid; Recht; Leasingvertrag; Sinne; Ziffer; Rechtsöffnung; Schuld; Beschwerdeverfahren; Wortlaut; Betrag; Abhängig
ZHHG200193ForderungGerin; Rinnen; Gerinnen; Klägerinnen; Partei; Vereinbarung; Garant; Klagten; Beklagten; Vertrag; Recht; Zahlung; Schuld; Garantie; Sicherung; Urteil; Vertrags; Sicherungs; Rungen; Konkurs; Parteien; Punkt; Forderung; Verpflichtet; Geltend; Rechnung; Parteivorbringen; Bundesgericht; Rechtliches
Dieser Artikel erzielt 37 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2019.17 (AG.2020.391)Forderung aus LeistungsgarantieLeistung; Garant; Leistungsgarantie; Garantie; Beklagte; Berufung; Klägerin; Beklagten; Forderung; Zivilgericht; Entscheid; Leistungen; Forderungen; Gemäss; Partei; Leistungsvereinbarung; Leistungsvereinbarungen; Werden; Vertrag; Welche; Zahlung; Unterzeichnet; Parteien; Abzahlungsplan; Offene; Gültigkeit; Angefochtener; Worden; Weiter; Einreden
BSZB.2019.12 (AG.2020.390)ForderungGarant; Garantie; Beklagte; Berufung; Leistung; Klägerin; Vereinbarung; Partei; Vertrag; Spreche; Zivilgericht; Parteien; Beklagten; Werden; Geschlossen; Zahlung; Bürgschaft; Zwischen; Leistungsgarantie; Abgeschlossen; Gemäss; Stellt; Tätig; Einreden; Verpflichtung; Einwendungen; Rahmenvertrag; Welche; Verhält; Zeugen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 702Kumulative Schuldübernahme (Art. 143 OR) oder Bürgschaft (Art. 492 OR)? Allgemeine Abgrenzung (E. 2.1). Unterschiede hinsichtlich Formerfordernis und Rechtsgrund der Mitverpflichtung (E. 2.2). Grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen den beiden Rechtsinstituten (E. 2.3). Vertragsauslegung. Bedeutung eines klaren Wortlauts der Parteierklärungen bei geschäftsgewandten und nicht geschäftsgewandten Beteiligten (E. 2.4). Vertragsqualifikation nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck des Sicherungsgeschäfts (E. 2.5-2.8). Interesse am sicherzustellenden Hauptgeschäft als wichtiges Abgrenzungskriterium (E. 2.6). Bürgschaft; Schuld; Vertrag; Recht; Geschäft; Recht; Partei; Verpflichtung; Sicherung; Urteil; Garantie; Schuldübernahme; Kumulativ; Formvorschrift; Kumulative; Formvorschriften; Leasing; Gläubiger; Wortlaut; Person; Parteien; Wille; Interesse; Hauptschuld; PESTALOZZI; Auslegung; Hauptschuldner
126 IV 113Art. 146 Abs. 1 StGB; Betrug im Checkverkehr. Einreichung eines der Ausstellerin abhanden gekommenen gekreuzten Checks bei einer Bank zum Inkasso bei der bezogenen Bank; tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über fremdes Vermögen; Unmittelbarkeit der Vermögensverfügung (E. 3). Check; Recht; Dreyfus; Checks; Beschwerde; Beschwerdeführer; Bezogene; Gekreuzt; Betrug; Einreicherbank; Bankier; Vorinstanz; Inkasso; Getäuschte; Bezogenen; Kunden; Betrugs; Entgegennahme; Mutter; Beschwerdeführers; Gekreuzten; Verfügung; Ausstellerin; Rechtlich; Geschädigte; Urteil; Bezogene; Irrtum; Konto; Schaden

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1334/2014Renvoi et exécution du renvoi (recours réexamen)Demande; Décision; Examen; Réexamen; Février; Intéressés; Autorité; Renvoi; Entré; Cours; Depuis; Recours; Matière; Entre; exécution; Motif; Algérie; été; Tribunal; Admis; était; Suisse; Entrée; Aurait; autorité; Autorités; Posé; Enfant; Position

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2009.308Auslieferung an die USA. Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG).Beschwerde; Auslieferung; Recht; Beschwerdeführer; Auslieferungshaft; Rechtsvertreter; Bundesstrafgericht; Flucht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Schweiz; Verfahren; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Staat; Kaution; Bundesgerichts; Beschwerdekammer; Haftentlassung; Bundesamt; Urteil; Auslieferungshaftbefehl; Freiheit; Ersatzmassnahme; Fluchtgefahr; Verfahren; Gericht; Rechtsprechung; Hausarrest; Massnahme
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz