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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 111OR from 2022

Art. 111 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 111

A person who gives an undertaking to ensure that a third party performs an obligation is liable in damages for non-performance by said third party.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 111 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220001RechtsöffnungGarant; Garantie; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Beschwerde; Vertrag; Garantievertrag; Recht; Bürgschaft; Vorinstanz; Partei; Parteien; Verpflichtung; Leasing-Vertrag; Zahlung; Gesuchsgegners; Leistung; Entscheid; Recht; Leasingvertrag; Sinne; Ziffer; Rechtsöffnung; Schuld; Beschwerdeverfahren; Wortlaut; Betrag; Abhängig
ZHHG200193ForderungGerin; Rinnen; Gerinnen; Klägerinnen; Partei; Vereinbarung; Garant; Klagten; Beklagten; Vertrag; Recht; Zahlung; Schuld; Garantie; Sicherung; Urteil; Vertrags; Sicherungs; Rungen; Konkurs; Parteien; Punkt; Forderung; Verpflichtet; Geltend; Rechnung; Parteivorbringen; Bundesgericht; Rechtliches
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2019.17 (AG.2020.391)Forderung aus LeistungsgarantieLeistung; Garant; Leistungsgarantie; Garantie; Beklagte; Berufung; Klägerin; Beklagten; Forderung; Zivilgericht; Entscheid; Leistungen; Forderungen; Gemäss; Partei; Leistungsvereinbarung; Leistungsvereinbarungen; Werden; Vertrag; Welche; Zahlung; Unterzeichnet; Parteien; Abzahlungsplan; Offene; Gültigkeit; Angefochtener; Worden; Weiter; Einreden
BSZB.2019.12 (AG.2020.390)ForderungGarant; Garantie; Beklagte; Berufung; Leistung; Klägerin; Vereinbarung; Partei; Vertrag; Spreche; Zivilgericht; Parteien; Beklagten; Werden; Geschlossen; Zahlung; Bürgschaft; Zwischen; Leistungsgarantie; Abgeschlossen; Gemäss; Stellt; Tätig; Einreden; Verpflichtung; Einwendungen; Rahmenvertrag; Welche; Verhält; Zeugen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 702Kumulative Schuldübernahme (Art. 143 OR) oder Bürgschaft (Art. 492 OR)? Allgemeine Abgrenzung (E. 2.1). Unterschiede hinsichtlich Formerfordernis und Rechtsgrund der Mitverpflichtung (E. 2.2). Grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen den beiden Rechtsinstituten (E. 2.3). Vertragsauslegung. Bedeutung eines klaren Wortlauts der Parteierklärungen bei geschäftsgewandten und nicht geschäftsgewandten Beteiligten (E. 2.4). Vertragsqualifikation nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck des Sicherungsgeschäfts (E. 2.5-2.8). Interesse am sicherzustellenden Hauptgeschäft als wichtiges Abgrenzungskriterium (E. 2.6). Bürgschaft; Schuld; Vertrag; Recht; Geschäft; Recht; Partei; Verpflichtung; Sicherung; Urteil; Garantie; Schuldübernahme; Kumulativ; Formvorschrift; Kumulative; Formvorschriften; Leasing; Gläubiger; Wortlaut; Person; Parteien; Wille; Interesse; Hauptschuld; PESTALOZZI; Auslegung; Hauptschuldner
126 IV 113Art. 146 Abs. 1 StGB; Betrug im Checkverkehr. Einreichung eines der Ausstellerin abhanden gekommenen gekreuzten Checks bei einer Bank zum Inkasso bei der bezogenen Bank; tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über fremdes Vermögen; Unmittelbarkeit der Vermögensverfügung (E. 3). Check; Recht; Dreyfus; Checks; Beschwerde; Beschwerdeführer; Bezogene; Gekreuzt; Betrug; Einreicherbank; Bankier; Vorinstanz; Inkasso; Getäuschte; Bezogenen; Kunden; Betrugs; Entgegennahme; Mutter; Beschwerdeführers; Gekreuzten; Verfügung; Ausstellerin; Rechtlich; Geschädigte; Urteil; Bezogene; Irrtum; Konto; Schaden

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1334/2014Renvoi et exécution du renvoi (recours réexamen)Demande; Décision; Examen; Réexamen; Février; Intéressés; Autorité; Renvoi; Entré; Cours; Depuis; Recours; Matière; Entre; exécution; Motif; Algérie; été; Tribunal; Admis; était; Suisse; Entrée; Aurait; autorité; Autorités; Posé; Enfant; Position

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2009.308Auslieferung an die USA. Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG).Beschwerde; Auslieferung; Recht; Beschwerdeführer; Auslieferungshaft; Rechtsvertreter; Bundesstrafgericht; Flucht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Schweiz; Verfahren; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Staat; Kaution; Bundesgerichts; Beschwerdekammer; Haftentlassung; Bundesamt; Urteil; Auslieferungshaftbefehl; Freiheit; Ersatzmassnahme; Fluchtgefahr; Verfahren; Gericht; Rechtsprechung; Hausarrest; Massnahme
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